Drucksache - 0579/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0579/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Anschaffung von Hundekotbeutelspendern am Sparrplatz und Nettelbeckplatz Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0579/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass am Sparrplatz und am Nettelbeckplatz hinreichend Hundekotbeutelspender installiert werden, um für ein sauberes Stadtbild zu sorgen.
Das Bezirksamt hat am 20.03.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Im Rahmen des Projektes „Ab durch die Mitte“ werden seit 2014 Beutelspender ausschließlich in öffentlichen Grün- und Parkanlagen des Bezirkes installiert.
Für die Sauberhaltung des öffentlichen Straßenlandes sind originär die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zuständig.
Der Nettelbeckplatz ist keine öffentliche Grünanlage.
Auf dem Sparrplatz befinden sich Spielplätze. In der unmittelbaren Nähe von Spiel-plätzen werden prinzipiell keine Beutelspender angebracht, da die Hundebesitzer nicht verleitet werden sollen, ihre Hunde auf den Spielplatz zu führen.
Die drei nächst gelegenen Beutelspender befinden sich am Nordufer, in der Buch-straße, kurz vor der Torfstraße und Lynarstraße. Diese werden regelmäßig von den Kiezläufern mit Hundekotbeuteln befüllt.
Ein weiteres kostenloses Angebot für Hundebesitzer aus dieser Region gibt es im nahe gelegenen Sprengel-Haus in der Sprengelstr. 15, ein Begegnungszentrum / Nachbarschaftshaus. Die Beutel können während der Öffnungszeiten des Hauses, von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr (freitags bis 15.00 Uhr) abgeholt werden. Diese kostenlosen Beutel sind an der blauen Bank vor dem Eingang befestigt. Die Kiezläufer sorgen auch hier für Nachschub.
In diesem Zusammenhang wird auf die Änderung des Straßenreinigungsgesetzes vom 22.07.2016 hingewiesen, nach dem Hundehalterinnen und –halter verpflichtet sind, zur Beseitigung von Hundekot Beutel oder andere geeignete Utensilien, wie z.B. Plastiktüten bei sich zu führen.
Aus den genannten Gründen werden am Nettelbeckplatz und am Sparrplatz keine Beutelspender durch das Bezirksamt installiert.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den . .2018 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler |
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