Drucksache - 0576/V  

 
 
Betreff: Sicherung der Begleitung des Projektes „Schüler_innen-Haushalt“
im Jahr 2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 11.07.2017
2. Beschluss vom 20.07.2017

Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 06.07.2017

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen     Tel.:32200

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Beschluss

 

 

Über:

Sicherung der Begleitung des Projektes „Schüler_innen-Haushalt“

im Jahr 2017

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, im Rahmen der Haushaltswirtschaft Mittel für die Begleitung des Projektes „Schüler_innen-Haushalt“ im laufenden Haushaltsjahr einen Betrag in Höhe von 13.400 Euro zur Verfügung stellen.

 

Die Mittel sollen zur Finanzierung entsprechender Mehrausgaben beim Haushaltstitel 3320/68432 verwandt werden (Zuschüsse für besondere soziale Projekte; aus dem Titel werden unter anderem die sozialräumliche Planungskoordination, Bürgerschaftliches Engagement und Stadtteilkoordination getragen. Der Titel war urspnglich im Kapitel 3300 Bezirksbürgermeister angesetzt und wurde nach der Wahl ins Kapitel 3320 „Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Geschäftsbereich 2“ umgesetzt).

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen und einen Träger auszuwählen, der die Begleitung des Projektes „Schüler_innen-Haushalt“ unter besonderer Berücksichtigung des Beschlusses 0404/V realisiert „im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien für die Bürgerbeteiligung“ und „beispielhaft zum Aufbau von Partizipationsstrukturen im Schulalltag“.

 

r dieses Verfahren sind die genannten Gelder zu verwenden.

 

 

A)    Begründung

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit den Beschlüssen

-          0078/V „Finanzierung der externen Begleitung des Projektes "Schülerhaushalt" sicherstellen“ vom 21. Dezember 2016 (Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07. März 2017)

-          0367/V „Erfolg des Projektes „Schülerhaushalt“ weiterhin auf Bezirksebene sicherstellen“ vom 16. März 2017

-          0404/V „Erfolg des Projektes „Schülerhaushalt“ weiterhin auf Bezirksebene sicherstellen“ vom 18. Mai 2017

das Bezirksamt nachdrücklich aufgefordert, für das Projekt „Schüler_innen-Haushalt“ eine Projektbegleitung bereitzustellen.

 

Obwohl das Projekt mit dem Beschluss der BVV über den Ergänzungsplan 2015 mit dem Änderungsantrag B1 am 18. September 2014 durch die Bezirksver­ordnetenversammlung beschlossen wurde und eine Projektbegleitung bereits ab dem Jahr 2015 aktiv war, wurden bedauerlicherweise für den Bezirkshaus­haltsplan 2016/2017 weder Mittel dafür angemeldet noch in den Haushalt eingestellt.

 

Die Ursache scheint darin zu liegen, dass der freie Träger „Servicestelle Jugendbeteiligung e.V.“ seine Arbeit im Rahmen der Realisierung des Projektes zunächst kostenlos durchführte.

 

Bei der Durchführung setzte der Träger die Homepage der Bertelsmann-Stiftung auf der Adresse http://www.schuelerhaushalt.de ein.

 

Im Jahr 2016 konnte die Projektbegleitung durch den Träger, der zunächst kostenlos arbeitete, aus Stiftungsmitteln finanziert werden, leider war eine weitere Akquise von Stiftungsmitteln nicht erfolgreich.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem ersten genannten Ersuchen das Bezirksamt darum gebeten, innerhalb des Etats des Schul- und Sportamtes eine Finanzierungsmöglichkeit zu suchen. Dies konnte jedoch aus rechtlichen Gründen nicht erfolgreich sein, wie es das Bezirksamt der Bezirksverordneten­versammlung zur Kenntnis gab: Die Aufgaben des Schul- und Sportamtes als Schulträger sind durch das Schulgesetz abschließend beschrieben. Die Tätigkeit im Rahmen des Schülerhaushaltes stellt jedoch eine innere Schulangelegenheit dar, für die keine gesetzliche Grundlage besteht. Daher muss eine Finanzierung aus anderen Quellen erfolgen.

 

Das Bezirksamt hatte in der Nachfolge sowohl in Sitzungen der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung als auch in Gesprächen mit Bezirksverordneten auf die mögliche Lösung hingewiesen.

 

Als Lösung wurden dabei immer wieder insgesamt 80.000 Euro benannt, die bei der Verabschiedung des Bezirkshaushaltsplanes 2016/2017 mit verbindlichen Sperrvermerken und der Notwendigkeit einer Freigabe durch den Haupt­ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung versehen wurden. Freigaben erfolgen für Obdachlosenarbeit (30.000 Euro) und die Jugend-BVV, wobei für die Jugend-BVV lediglich wenige hundert Euro abgerufen wurden.

 

Damit kann die Bezirksverordnetenversammlung im laufenden Haushaltsjahr zum jetzigen Zeitpunkt noch über 50.000 Euro verfügen, die das Bezirksamt ohne eine Freigabe nicht ausgeben kann.

 

Es handelt sich um folgende Beträge:

 

-          5.000 Euro Veranstaltungskosten der Jugend-BVV (Titel 3340/54055)

-          10.000 Euro Zuwendungen der Jugend-BVV (Titel 3340/68432)

-          10.000 Euro Einrichtung eines Jugend-Audits, zur Ausbildung von Jugendlichen, die zukünftig die Angebote der Jugendfreizeiteinrichtungen bewerten und zu einer Verbesserung der Angebote beitragen sollen
(Titel 3340/68432)

-          10.000 Euro: Senior*innen-Arbeit: Schaffung eines neuen Zuwendungsprojektes (Titel 3930/68432)

-          10.000 Euro: Obdachlosen-Arbeit (Titel 3910/68432; vom Ansatz 40.000 Euro sind für 2017 bisher 30.000 Euro freigegeben worden)

-          5.000 Euro Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung
(Titel 4500/97130)

 

Auf diese Möglichkeiten wurden in den Sitzungen mündlich, in einem Schreiben an die Vorsitzende des Schulausschusses zuletzt am 07. Juli 2017 hingewiesen.

 

Weiterhin hat das Bezirksamt die Abteilungen abgefragt. Dabei wurde verabredet, dass die Mittel für die Jugend-BVV zur Hälfte zur Verfügung gestellt werden sollen, soweit der Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung dem zustimmt.

 

Diese Zustimmung konnte nach einer Diskussionszeit von insgesamt rund 45 Minuten zum Thema Schülerhaushalt in der 9. Sitzung des Hauptausschusses am 04. Juli 2017 erreicht werden.

 

Gleichzeitig hat der Bezirksbürgermeister angeboten, die Fahrzeugkosten für das abgeschaffte Dienstfahrzeug in die Finanzierung der Projektbegleitung einzu­bringen.

 

Diese Mittel sind durch Beschluss des Bezirksamtes vom 11. Juli 2017 entsprechend gesperrt worden und stehen für eine Verstärkung des Haushalts­titels zur Verfügung, über den die Bezirksverordnetenversammlung selbst befinden sollte.

 

Zu den Entscheidungsvarianten:

 

Das Bezirksamt hält die Begleitung des Schüler_innen-Haushaltes, die zunächst von der BVV für nicht nötig gehalten wurde und für die keine Vorsorge im Haus­halt geschaffen wurde, für finanzierbar und hat die notwendigen Mittel bereitge­stellt. Die Begleitung mit einer Größenordnung von rund 12.000 Euro pro Jahr wird dabei als Dienstleistung angesehen, die entsprechend ausgeschrieben und vergeben werden könnte. Eine freihändige Vergabe der Dienstleistung scheidet aus.

 

Gleichzeitig hält es das Bezirksamt für ausgeschlossen, einen Träger zu beauftragen, ohne dass die Regelungen einer ordentlichen Vergabe erfüllt werden.“

 

Der Träger selbst hat in einem Schreiben an die Mitglieder der Steuerungsrunde zum Projekt „Schüler_innen-Haushalt“ vom 30. März 2017 ausgeführt: „Die uns wiederholt zugesicherte finanzielle Unterstützung durch den Bezirk ist bis heute nicht erfolgt.“

Auch nach weitergehender Prüfung weist das Bezirksamt die Auffassung zurück, dass eine rechtsverbindliche Finanzierungszusage gegenüber dem Träger abgegeben wurde, durch die eine bindende Zahlungsverpflichtung besteht. Wenn der Träger in den ersten Monaten des Jahres eine Arbeit kostenlos erbracht hat, besteht auch keine Möglichkeit einer nachträglichen Erstattung für Kosten für eine nicht beauftragte Leistung.

 

Gleichwohl wurde durch einzelne Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung für eine Beauftragung des Trägers geworben.

 

Die Möglichkeit einer Auswahl besteht nach Auffassung des Bezirksamtes aus­schließlich durch eine Zuwendung, die dann in der Verantwortung des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung aus einem im Rahmen der Haushaltswirtschaft neu zu schaffenden Zuwendungstitel der Bezirksverord­netenversammlung durch das Büro der Bezirksverordnetenversammlung zu erfolgen hätte. Eine Erhöhung der Sondermittel der Bezirksverordnetenver­sammlung im Rahmen der Haushaltswirtschaft ist haushaltsrechtlich ausge­schlossen.

 

Ursprünglich hatte die Bezirksverordnetenversammlung mit dem Beschluss 0404/V einen anderen Weg für die weitere Projektbegleitung im Rahmen der Verstärkung der Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Arbeit der Organisationseinheit Sozialräumliche Planungskoordination vorgeschlagen.

 

rtlich hieß es in dem Beschluss der BVV vom 18.05.2017:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Finanzierung der externen Begleitung des Projektes „Schülerhaushalt“r den aktuellen Durchlauf im Jahr 2017 sicherzustellen.

 

Gleichzeitig wird das Bezirksamt ersucht, bei der Aufstellung des bezirk­lichen Haushaltsplansr 2018/19 finanzielle Mittel für die Fortführung des erfolgreichen Partizipationsprojektes „Schülerhaushalt im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien für die Bürgerbeteiligung einzustellen. Diese Mittel sollen beispielhaft zum Aufbau von Partizipationsstrukturen im Schulalltag beitragen, eine Ausdehnung des Projektes auf weitere Schulen ermöglichen und eine fundierte Begleitung für die teilnehmenden Schulen des Bezirks sichern.“

 

Dies würde nach den Festlegungen der Geschäftsbereiche eine Verstärkung der Mittel im Titel 3320/68432 bedeuten, die auch bereits im laufenden Jahr vorgenommen werden könnte.

 

Daher bittet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung zwischen diesen beiden Varianten zu entscheiden. Die gesperrten Mittel würden dem zu verstärkenden Titel zugeführt werden.

 

B)    Rechtsgrundlage

 

Verfassung von Berlin, Bezirksverwaltungsgesetz

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

Das Bezirksamt hat mit Beschluss vom 11.07.2017 folgende Sperrungen bei Haushaltstiteln in folgender Höhe vorgenommen:

 

Kapitel/Titel

Betrag

Bisherige Zweckbindung

Bemerkung

3340/54055

2.500 Euro

Jugend-BVV

lfte des Ansatzes für 2017

3340/68432

5.000 Euro

Jugend-BVV

lfte des Ansatzes für 2017

3300/51403

3.400 Euro

Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen

Vollständiger Ansatz 2017 nach Wegfall des Fahrzeugs des/der Bürgermeisters/ Bürgermeisterin

3300/51802

2.500 Euro

Mieten für Fahrzeuge

Vollständiger Ansatz 2017 nach Wegfall des Fahrzeugs des/der Bürgermeisters/ Bürgermeisterin

 

13.400 Euro

Summe

 

 

 

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung erfolgt eine Verstärkung in entsprechender Höhe

 

im Falle des Beschlusses von Variante A) bei Titel 3320/68432 oder

im Falle des Beschlusses von Variante B) bei Titel 3100/68432.

 

b)     Personalwirtschaftliche Auswirkungen

 

keine

 

 

Berlin, den   .07.2017

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 

Erledigungsfrist: 18.10.2017

 

 
 

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