Drucksache - 0569/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Textz siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0569/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Work-out-Parks für Mitte Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0569/V):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Parkanlagen sich grundsätzlich zur Einrichtung von Work-out-Parks (Trimm-dich-Pfaden) eignen.
Ergänzend ist zu prüfen, welche Kosten in etwa entstehen und inwieweit auch Dritt-mittel dafür verwandt werden können. Bei Bedarf sollen dafür auch die Erfahrung anderer Bezirke abgefragt werden.
Das Bezirksamt hat am 21.11.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Im Ergebnisse der vierten bundesweiten Internetbefragung des Arbeitskreises Betriebswirtschaft und Organisation der Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) 2014 hat sich das Straßen- und Grünflächenamt Mitte (SGA) intensiv mit dem geänderten Freizeitverhalten der Bevölkerung auseinander gesetzt.
„Die Freiraumentwicklung muss sich vor dem Hintergrund demografischer, sozialer und wirtschaftlicher Entwicklungen neu orientieren. Der demographische Wandel hat Auswirkungen auf die Sozialstruktur, die öffentlichen Haushalte und Planungsauf-gaben sowie die Auslastung und Nutzungsanforderungen der Infrastruktur. Die soziale und kulturelle Differenzierung der Gesellschaft führt zu einer Vielfalt von Lebensstilen und Lebensformen: Die Gesellschaft wird heterogener und kleinteiliger.
Es ist notwendig, die Grün- und Freiräume an die Veränderungen anzupassen. Offensive Freiraumpolitik bedeutet auf der einen Seite, die Qualitäten der Grün- und öffentlichen Räume zu fördern und aktiv in die Stadtentwicklung einzu-bringen“.(Quelle: Ergebnisse der vierten bundesweiten Internetbefragung Arbeits-kreis Betriebswirtschaft und Organisation 2014 der Deutschen Gartenamts-leiterkonferenz; https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/downloads/Internetumfrage_2013_Auswertung_Gesamt.pdf).
Wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Einrichtung von zusätzlichen Ange-boten in Grünanlagen sind einerseits die Anforderungen und Wünsche der Bürger und zum anderen die Frage, ob diese Einrichtungen mit den vorhandenen Ressourcen dauerhaft unterhalten werden können.
Zur Gewinnung einer ausreichenden Datenlage im Hinblick auf die Nutzerwünsche hat das SGA auf die vom Arbeitskreis Organisation und Betriebswirtschaft der GALK initiierte bundesweite Bürgerbefragung zurückgegriffen: „Innerhalb der Verdichtungsräume übernehmen die öffentlichen Grünflächen eine wichtige Funktion für die Erholung der Bevölkerung. Grünanlagen sollen entsprechend den unterschiedlichen Erholungsbedürfnissen der Bevölkerung verschiedene Anforderungen hinsichtlich der Erreichbarkeit, Größe, Ausstattung und Gestaltung erfüllen. Besonders wichtig ist die Erholung. Über 86 % der Befragten nutzen den Besuch einer Grünanlage zur Entspannung, um an der „frischen Luft zu sein“, um dort „spazieren zu gehen“ sowie um „der Natur nahe zu sein“.
Weiterhin von Bedeutung sind die Möglichkeiten dort „sportlich aktiv zu sein“, hier ist eine Steigerung zu den vorherigen Befragungen festzustellen. Im Vergleich zu den Vorjahren hat der Aspekt „um der Natur nahe zu sein“ an Bedeutung gewonnen“ Quelle: Ergebnisse der vierten bundesweiten Internetbefragung Arbeitskreis Betriebswirtschaft und Organisation 2014 der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz; https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/downloads/Internetumfrage_2013_Auswertung_Gesamt.pdf).
Bei der Analyse der Ergebnisse der o.g. Befragung ist festzustellen, dass eine „naturnahe Gestaltung mit schönen Baumbeständen, Wasserflächen und Rasen-flächen zum Liegen und Spielen“ von den Bürger*innen als besonders wichtig einge-stuft wird.
Bei den Sportangeboten sind geräteunabhängige Betätigungen -Ballspiel, Laufen, Gymnastik- deutlich stärker nachgefragt, als gebundene Aktivitäten -Trimm-Dich-Anlagen.
In Zeiten knapper Kassen ist es notwendig, bei der Planung oder Umgestaltung von Grünanlagen die Vorlieben der Bürger zu kennen, um die finanziellen Mittel so effektiv wie möglich einzusetzen.
Zudem wird bei allen Maßnahmen grundsätzlich geprüft, welche (Fremd-) Mittel aus Kofinanzierungen subsidiär oder ergänzend eingeworben werden können. Konkret hat das SGA geprüft, ob für die Ausstattung der Parkanlagen mit Fitnessgeräten Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der „wachsenden Stadt“ (SIWA), verfügbar sind.
Im Ergebnis konnten im Jahr 2017 im Volkspark Rehberge und im Schillerpark, Fitnessgeräte für jeweils 30.000 € aus SIWA II errichtet werden. Am Zeppelinplatz wurden aus dem Programm „Aktive Zentren“ 33.000 € für Fitnessgeräte bereit gestellt. In der Koloniestraße 117 wurden aus dem Programm „Soziale Stadt“ 14.000 € für Fitnessgeräte verbaut. Im Monbijoupark wurden Zuwendungen in Höhe von 140.000 € für eine Work -Out-Anlage von ca. 500 m² Größe eingeworben. Am Max-Metzger-Platz werden durch das SGA ebenfalls Fitnessstationen gebaut, die Fertigstellung ist für 2018 geplant.
Darüber hinaus ist in 2018 die Sanierung ältere Anlagen geplant.
Die Kosten für Work-Out-Parks unterscheiden sich von Anlage zu Anlage sehr stark. Je nach Konzept und Ausstattung entstehen Kosten von 250 €/m² bis zu 500 €/m². Im Vergleich dazu werden für den Neubau von Kinderspielplätzen nur ca. 120 -150 €/m² veranschlagt!
Die Folgekosten -Unterhaltungskosten- können nicht aus Förderprogramm generiert werden.
Zusätzliche Anlagen und Ausstattungselemente erzeugen auch zusätzliche Kosten für den Unterhalt, die Reparatur bzw. die Instandsetzung sowie einen erheblichen Personalaufwand für die Kontrollen (Verkehrssicherheit). Weitere Anlagen können nur entstehen, wenn deren dauerhafte Finanzierung auch gesichert ist.
Das Gesamtbudget der Bezirke und damit auch das Budget des SGA Mitte ist begrenzt. Jedes weitere Ausstattungselement in den öffentlichen Grünanlagen findet Eingang in die Anlagebuchhaltung und erzeugt Kosten in der KLR. Die Kosten werden über die Pflegeprodukte nur so weit refinanziert wie das SGA unterhalb des Medians abschließt. Dafür gibt es dauerhaft keine Gewähr.
Der Bezirk Mitte hat bereits jetzt den größten Anteil an Grünanlagen in der höchsten Pflegeklasse. Eine Ausweitung wird durch den Senat und die anderen Bezirke nicht mitgetragen. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 21.11.2017 |
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