Drucksache - 0515/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksamt Mitte von Berlin . 2018 Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0515/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Sitzbänke an der Jugendverkehrsschule in Moabit Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0515/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des Gesamtkonzepts für einen sozial-ökonomisch-pädagogischen Nahraum (siehe VzK vom 23.08.2017 zum Beschluss der BVV auf Drs. 0323/V) die öffentliche Grünanlage an der Ecke Bremer-/Bugenhagen-straße gestalterisch und gärtnerisch aufzuwerten und Sitzbänke aufzustellen.
Das Bezirksamt hat am 10.07.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Gutachten „Gesamtkonzept für einen sozial-ökonomisch-pädagogischen Nahraum in der Bremer Straße“ wurde vom Fachbereich Stadtplanung im I. Quartal 2018 beauftragt. Aussagen darüber, wie die öffentliche Grünanlage an der Ecke Bremer-/Bugenhagenstraße gestalterisch und gärtnerisch aufzuwerten wäre, sind deshalb im Moment noch nicht möglich.
Der Abbau der Sitzbänke in der Grünanlage Bremer Straße / Ecke Bugenhagen-straße erfolgte auf dringenden Wunsch der Anwohner*innen. Anlass waren eine Anzahl von Anzeigen wegen allgemeiner Ruhestörung und Belästigung durch die örtliche Trinkerszene. Mit dem Abbau der Bänke verbesserte sich die Situation deutlich. Der Aufbau und die Wartung von Bänken sind mit einem hohen Personal- und Finanzaufwand verbunden. Da zu erwarten ist, dass sich mit dem Aufbau der Sitzbänke die bekannten Probleme wieder einstellen werden, sieht das SGA keine Veranlassung die Sitzbänke erneut am Standort zu platzieren.
Entsprechend ihrer Einstufung in die Pflegestufe 3 (2,4 – 4,4 Nettoarbeitsminuten pro m²/Jahr) befindet sich die Grünanlage in einem guten Pflegezustand und ist in vollem Umfang nutzbar.
Für eine Neugestaltung stehen derzeit keine Mittel bereit.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 10.07.2018 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler
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