Drucksache - 0505/V  

 
 
Betreff: Qualitätsstandards bei steigenden Schüler*innenzahlen sichern – Sorgfalt bei Schulerweiterung!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Gün 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Vorberatung
13.07.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
14.09.2017 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. BE Schule vom 14.09.2017
3. Beschluss vom 22.09.2017
4. VzK vom 03.09.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:08.2018

Schule, Sport und Facility ManagementTel.:33900

Amt/SE/OE

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0505/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Qualitätsstandards bei steigenden Schüler*innenzahlen sichern – Sorgfalt bei Schulerweiterung!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0505/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. im Zuge der Schulentwicklungsplanung den zusätzlichen Bedarf an Schulplätzen durch eine ausgewogenen Mischung aus Erweiterungsbauten sowie -ausbauten auf der einen Seite und Reaktivierung und Neubau auf der anderen Seite zu planen. Bei hohen Schüler*innenzahlen ist, vor allem in sozial belasteten Räumen, eine einseitige Kapazitätserweiterung alleinig durch Erweiterungsbauten in der Planung zu vermeiden.
  2. bei der Planung von Erweiterungen an bestehenden Schulstandorten darauf zu achten, dass

a)     die Infrastruktur gleichermaßen mitwächst. Es müssen ausreichend Sportflächen, Sanitäreinrichtungen und Räume für Ganztagsangebote geschaffen werden.

b)     der Platz auf dem Schulgelände weiterhin für die Pausengestaltung der Schülerinnen und Schüler ausreicht.

c)     die Erweiterung der bestehenden Standorte in sozial belasteten Räumen behutsam und maßvoll erfolgt. Eine zügige Erhöhung der Kapazitäten um mehr als ein Drittel ist dabei nicht anzustreben.

  1. sich bei Neubaubedarf von Schulen zügig mit der Vorbereitung von potentiellen Standorten zu befassen.

a)     Bei den Planungen der Nutzung von freien Flächen ist angesichts der steigenden Schüler*innenzahlen der Schulbau vorrangig zu berücksichtigen.

b)     Bei erkanntem Flächenmangel soll sich das Bezirksamt gegenüber dem Land für einen Rückkauf bzw. Neuerwerb von Bauflächen stark machen.

c)     Beim Neubau sollen die Empfehlungen der AG Schulraumqualität der Landesebene berücksichtigt werden.

  1. bei allen notwendigen Schritten der Infrastrukturplanung die Kommunikation transparent und proaktiv zu gestalten. Insbesondere soll:

a)     der BVV der jeweilige Planungsstand für Schulneubauten und Kapazitätserweiterungen zeitnah mitgeteilt werden.

b)     ein beratendes Gremium auf Bezirksebene eingerichtet werden, in dem Schulfachkräfte sowie Eltern- und Schüler*innenvertreter des Bezirks dem Bezirksamt bei der gesamtbezirklichen Planung der Sanierungs- und Bauvorhaben beratend zu Seite stehen. Vor allem bei der Planung der Neubauschulstandorte ist dieses Gremium einzubeziehen.

c)     an jedem Standort mit einem Sanierungsumfang von über 1 Million Euro sowie an allen Standorten mit geplanten MEBs ein beratender Ausschuss geschaffen werden, der das Bezirksamt bei der konkreten Planung berät.

  1. Die aktuell geltenden Klassenfrequenzen von 25 Schüler*innen auch bei zukünftigen Planungen möglichst nicht zu überschreiten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 28.08.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

zu 1.

Der Bedarf an Schulplätzen im Bezirk Mitte steigt – sowohl im Bereich der Grundschulen als auch im Bereich der weiterführenden Schulen – weiter an. Um die benötigten Schulplätze zur Verfügung stellen zu können, sind unterschiedliche Maßnahmen bereits geplant; weitere Planungen werden laufend vorgenommen.

 

Die aktuellen Planungen enthalten sowohl Erweiterungsbauten (zum Beispiel durch Mobile Ergänzungsbauten - MEB - oder Container aber auch durch Erweiterung an bestehenden Gebäuden) als auch Neubauten und Reaktivierungen alter Schulstandorte.

 

Schulneubauten sind beschlossen für den Standort Chausseestraße / Boyenstraße sowie für die Adalbertstraße 53 und die Reinickendorfer Straße 60/61. Hier entstehen jeweils neue Grundschulen. An den Standorten Sellerstraße 28-30 und Pankstraße 70 sollen neue ISS entstehen.

 

Die ehemaligen Schulstandorte Gotenburger Straße 7-9 und Zwinglistraße 37 werden als Ausbaureserve für Sanierungen genutzt.

 

Darüber hinaus wurden / werden an einigen Standorten Kapazitätserweiterungen durch Erweiterungen zur Verfügung gestellt.

Am Standort der Heinrich-von-Stephan-Gemeinschaftsschule wurde ein MEB bereits fertiggestellt, welcher durch die im Schuljahr 2016/17 neu gegründete Grundstufe genutzt werden soll.

Ein weiterer MEB steht (aktuell als Filiale der Humboldthain-Grundschule) in der Chausseestraße / Boyenstraße; dieser wird später in die neu gebaute Grundschule integriert.

 

Aktuell laufen die Planungen für weitere MEB zum Beispiel an den Standorten der Möwensee- Grundschule und der Gustav-Falke-Grundschule.

 

Zur schnell verfügbaren und vorübergehenden Erweiterung der Kapazitäten (an Schulräumen oder auch als Mensaerweiterung) werden Container aufgestellt. Zusätzlich gibt es für diese Standorte i.d.R. langfristige Planungen.

Hier sind u.a. die Standorte der Anna-Lindh-Grundschule sowie der Heinrich-von-Stephan-Gemeinschaftsschule (Mensaerweiterung) betroffen.

 

zu 2.

Bei der Erweiterung von Schulstandorten werden auch die steigenden Bedarfe der Infrastruktur in die Planung einbezogen.

Dennoch kann es aufgrund begrenzter Flächen und der dennoch bestehenden Schulplatzbedarfe vorübergehend dazu kommen, dass beispielsweise Sportflächen nicht zeitgleich erweitert werden können.

In diesen Fällen werden aber gemeinsam mit den Schulen und der Schulaufsicht organisatorische Maßnahmen überlegt, den Schulbetrieb aufrechterhalten zu können. Auch für die Erweiterungen werden als Grundlage die Musterraumprogramme als Orientierungspunkte zu Grunde gelegt.

 

Das Schul- und Sportamt steht bei den Planungen in Kontakt mit den Schulen und der Schulaufsicht. In der gemeinsamen Planung mit den Schulen wird auch die soziale Verträglichkeit abgewogen.

Derzeit ist keine entsprechende Steigerung (Erhöhung der Kapazitäten um mehr als ein Drittel) vorgesehen.

 

 

zu 3.

U.a. im Rahmen des SIKO wurden mögliche Flächen für eine schulische Nutzung identifiziert. Weitere in Frage kommende Flächen werden in ämterübergreifenden Arbeitsgruppen thematisiert und geprüft.

Sofern hier weitere Schritte erforderlich sind, werden diese veranlasst.

 

Gerade im Innenstadtbereich sind geeignete Flächen aber nur sehr eingeschränkt vorhanden. Darüber hinaus bestehen z.T. Nutzungskonflikte zum Beispiel mit dem Jugendamt (Kitabau) oder dem Bereich Sport (Bereitstellung ausreichender Sportflächen).

 

Vorhandene Grundstücke werden immer auf die Möglichkeit der Nutzung für schulische Zwecke geprüft. Sind Grundstücke für den Neubau kompletter Schulen nicht ausreichend, wird geprüft ob Filialstandorte o.ä. eingerichtet werden können.

 

Sind Flächen identifiziert die zur Erweiterung von Schulflächen in Frage kommen, wird versucht, diese zu erwerben.

 

 

Für alle ab 2018 gebauten Schulen wird das neue Musterraum- und Funktionsprogramm zugrunde gelegt, welches von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie noch veröffentlicht wird.

 

Dieses Musterraum- und Funktionsprogramm wurde auf Grundlage der Empfehlungen der AG Schulraumqualität erstellt und berücksichtigt u.a. die Compartmentbauweise sowie zusätzliche Räume für Verwaltung.

 

 

zu 4.

Die Planungsstände zu Kapazitätserweiterungen an Schulen werden jeweils adäquat mitgeteilt. 

 

Im Rahmen der Bau- und Sanierungsmaßnahmen, welche vom Bezirk durchgeführt werden, werden die Schulleitungen an den Planungen beteiligt. Diese kann die genannten Gremien (Eltern, Schüler*innen) einbeziehen.


Wie das Verfahren bei Maßnahmen sein wird, die von der Senatsverwaltung übernommen werden, kann aktuell nicht beantwortet werden.

 

Die Einrichtung eines beratenden Ausschusses im Bezirksamt ist aus Kapazitätsgründen derzeit nicht möglich. Durch die beschriebene Einbeziehung der Schulen in die Planung werden aber die Belange berücksichtigt. Insbesondere bzw. verstärkt, wenn an den betreffenden Schulen sogenannte baubegleitende Ausschüsse/Bauausschüsse gegründet bzw. vorhanden sind.

 

zu 5.

Das Bezirksamt Mitte legt bei der Planung zukünftig eine 24er Klassenfrequenz zugrunde. Verwiesen wird hierzu auch auf die Beantwortung der DS 0818/V.

 

A)      Begründung:

.

B)      Rechtsgrundlage

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben werden jeweils für konkrete Maßnahmen berichtet.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Die personalwirtschaftlichen Auswirkungen werden jeweils im Zusammenhang mit konkreten Maßnahmen berichtet.

Berlin, den 28.08.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen