Drucksache - 0495/V  

 
 
Betreff: Spielplätze wirklich realisieren und instand halten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDStadtentwicklung,Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
Verfasser:Matischok, KreitmairBertermann, Frank
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
28.06.2017 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
06.07.2017 
9. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
07.09.2017 
10. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 13.06.2017
2. BE StadtE vom 28.06.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

- bei allen Bauprojekten zu erfassen, ob ein privater Spielplatz nach § 8BauO errichtet werden muss und eine jederzeit aktuelle Liste dieser Spielplätze zu führen,

- ein Verfahren zu entwickeln um die Herstellung und Instandhaltung dieser Spielplätze dauerhaft zu gewährleisten,

- der BVV gegebenenfalls zu berichten, welche Kosten bzw. welcher Personalbedarf entsteht, um eine solche Überwachung zu realisieren.

 

Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, über die Erfahrungen des Bezirks mit der AV Notwendige Kinderspielplätze zu berichten.

 

Die BVV erwartet den Bericht des Bezirksamtes bis zum 1. Dezember 2017 und eine regelmäßige Information in der Spielplatzkommission der BVV.

 

Begründung:

Das Bezirksamt hat in verschiedenen Drucksachen (z.B. VzK zu Drs. 2691/IV) bzw. in den Sitzungen der Ausschüsse der BVV dargelegt, dass eine Ablöse der Verpflichtungen von Bauherren nach § 8 BauO nur in Ausnahmefällen für den Bezirk Mitte akzeptiert werden kann. Diese Argumentation ist nachvollziehbar.

 

Umso mehr ist sicherzustellen, dass die Verpflichtungen privater Bauherren zur Anlage und Unterhaltung von Spielplätzen auf privaten Grundstücken auch eingehalten werden. Das Bezirksamt hat dargelegt, dass es mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, der BVV mitzuteilen, auf welchen Grundstücken private Spielplätze angelegt wurden (Antwort des BA auf GA auf GA 2421/IV). Dies ist aber erforderlich, um eine zielgerichtete Kontrolle dieser gesetzlichen Verpflichtungen zu ermöglichen und es Betroffenen zu ermöglichen, auf die Einhaltung der Verpflichtungen zu drängen. Die in den Behörden geführten Informationen sind zum Beispiel aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes auch privaten Interessenten (z. B. Mietern) zugänglich.  

 

Die AV Notwendige Kinderspielplätze vom 16. 01.2007 ist mit Ablauf des 28.02.2012 außer Kraft getreten. Bis zu einer neuen AV sind die Regelungen im Sinne der Selbstbindung der Verwaltung aber weiter anzuwenden. Dabei ist zu vermuten, dass die darin enthaltenen Regelungen, insbesondere die Kostenansätze, zumindest zum Teil überholt sind und einer Anpassung berfen. Ein Bericht des BA zu den Erfahrungen mit der AV soll dies beleuchten und könnte evtl. Anlass geben, gegenüber dem Senat auf eine Novellierung der AV Notwendige Kinderspielplätze zu drängen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrags (2 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Die Linke, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung der Fraktion Bü90/Die Grünen, 2 Enthaltungen der Fraktion der CDU).

 

 
 

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