Drucksache - 0492/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0492/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Jetzt aber: „Spielplatz-Paten“ starten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0492/V):
Das Bezirksamt Mitte wird ersucht – wie in Drucksache Nr. 2170/IV von der BVV am 24. September 2015 bereits einmal beschlossen – zu prüfen, wie ein Projekt ins Leben gerufen werden kann, bei dem für die Spielplätze im Bezirksgebiet Spielplatzpat*innen gefunden und eingesetzt werden. Diese sollen sich neben der Pflege des jeweiligen Platzes (gemeinsam mit dem Bezirksamt bzw. der BSR) mit Ideen für Aktionen und Feste einbringen können und als Ansprechpartner*innen vor Ort für Kinder und Eltern bei Anregungen zur Verfügung stehen.
Das Bezirksamt hat am 19.02.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Wie bereits in der Stellungnahme zur DS 2170/IV dargelegt, unterstützt das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Mitte regelmäßig Bürgerschaftliches Engagement.
In besonderem Maße trifft dies für die öffentlichen Kinderspielplätze zu.
Für Hinweise zur Nutzung, der Sauberkeit, Sicherheit, zu eventuellen Problemen und dem aktuellen Zustand der Spielplätze ist das SGA dankbar. Hinweise erreichen das Fachamt nahezu täglich. Das Amt geht diesen Hinweisen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht obligatorisch, im Rahmen der Pflege und Entwicklung entsprechend der Personal- und Sachressourcen, nach.
Maßgeblich für die Pflege, Unterhaltung und Entwicklung von öffentlichen Spiel-plätzen ist das Kinderspielplatzgesetzes von 1995 und die Ausführungsvorschriften zu den §§ 7 und 10 dieses Gesetzes über die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Kinderspielplätzen (AV Verkehrssicherheit öffentliche Kinderspielplätze) vom 02. August 2010 (ABl. Nr. 33 vom 13. August 2010, S. 1354).
Entsprechend der o.g. Vorschriften werden wöchentliche, monatliche Kontrollen und eine Jahreshauptuntersuchung durch das Fachpersonal des SGA und externe Fachfirmen durchgeführt. Festgestellte Mängel werden unverzüglich behoben. Ist dies aufgrund der finanziellen Haushaltslage nicht möglich, werden entsprechende Maßnahmen, die bis zur Sperrung des Spielplatzes führen können, eingeleitet.
Im Rahmen des KSSP, des Plätze-Programms, der Maßnahmen im Rahmen des QM (Soziale Stadt) gelingt es dem SGA trotz der geringen Eigenmittel, den Qualitätsstandard auf den Kinderspielplätzen nahezu zu halten. Für all diese „Programme“ steht dem SGA kein zusätzliches Personal zur Verfügung. Aufgrund der Jährlichkeit der Mittel ist es für das Fachamt Jahr für Jahr ein Kraftakt, die Fördermittel in Projekte zu gießen und diese nicht nur handwerklich, sondern auch kassentechnisch im laufenden HH-Jahr zum Abschluss zu bringen.
Die Übernahme weiterer Aufgaben, die nicht finanziell und personell untersetzt sind, gefährdet die Erledigung der Pflichtaufgaben des SGA.
Allerdings sind bereits Ansätze im Sinne der „Spielplatz-Paten“ Initiative vorhanden:
Im Rahmen einer FAV-Maßnahme (Förderung von Arbeitsverhältnissen) hat ein Träger eine Maßnahme „Spielplatzpaten“ eingereicht, die auch bewilligt wurde. Die Rahmenbedingungen unter welchen Voraussetzungen Spielplatzpaten tätig werden und welche Aufgaben sie übernehmen können, werden gemeinsam vom Umwelt- und Naturschutzamt und dem Straßen- und Grünflächenamt erarbeitet.
Sofern es die personellen Ressourcen ermöglichen, kann auch für die Entwicklung von Ideen und Festen Unterstützung geleistet werden.
Hinsichtlich der Aufgabengebiete Reinigung (Abfallbeseitigung) in Grünanlagen und gärtnerische Pflege der öffentlichen Grünflächen wurden im Rahmen des Projekts Evaluierung der Grünflächenpflege verschiedene Modellvarianten (inkl. Schnittstellen, Vor- und Nachteilen) näher betrachtet.
Die Abgabe der gärtnerischen Fachaufgaben an die BSR wird ausgeschlossen. Hingegen bestehen Sympathien für die Option, die bisher bei den SGÄ liegende Aufgabe der Reinigung (Abfallbeseitigung) in öffentlichen Grünanlagen abzugeben, um den Blick wieder stärker auf die grünfachliche Kernkompetenz richten zu können. Vorstellbar ist, dass künftig die BSR ergänzend zur bestehenden Reinigungsaufgabe im Straßenland auch die Abfallbeseitigung in Grünanlagen übernimmt („Reinigung aus einer Hand“).
Das entsprechende Pilotprojekt wurde bis zum 31.12.2017 durchgeführt und bis zum 31.12.2019 verlängert. Ein begleitendes Controlling und eine abschließende Auswertung werden dabei gewährleistet. Eine Verstetigung und Ausweitung auf alle Grünanlagen und Spielplätze ist derzeit noch nicht absehbar.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 19 .02.2019 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler |
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