Drucksache - 0474/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0474/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Müllentsorgung sicherstellen – Parkbuchten im Bereich der Krefelder Straße 3 und 20 reservieren Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0474/V):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob es möglich ist, jeweils eine Parkbucht zwischen der Straße Alt-Moabit und der Essener Straße in Höhe der Krefelder Straße 19 – 21 und Nr. 3 – 5 für den Zugang der Ver- und Entsorger mit Hilfe einer Markierung zu reservieren. Ein eventuelles Parkverbot in diesen Parkbuchten soll nur von Montag-Freitag in einem bestimmten Zeitfenster gelten und auch nur, wenn es kein Feiertag ist.
Das BA möge sinnvolle Zeitfenster vorschlagen.
Das Bezirksamt hat am 11.06.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Kosten für die bauliche Errichtung der gewünschten Querungshilfe (baulich angelegte Gehwegvorstreckungen unter Beibehaltung einer notwendig funktionieren-den Straßenentwässerung) würden schätzungsweise ca. 35.000 Euro betragen.
Das Bezirksamt beabsichtigt, Ende 2020 die Parkraumbewirtschaftung u.a. in der Krefelder Straße einzuführen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation dahingehend verbessern wird, dass die bisher für die Entsorgungsunternehmen fehlenden Parklücken dann in ausreichender Zahl vorhanden sein werden.
Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird daher die Einführung der Parkraum-bewirtschaftung mit den daraus resultierenden positiven Konsequenzen abgewartet. Sofern das Problem widererwartend im Anschluss weiterhin bestehen sollte, wird die Querungshilfe erneut geprüft. Die BSR wurde hiervon in Kenntnis gesetzt und hat mittlerweile einen Antrag für die Errichtung eines Transportüberweges für die Krefelder Straße 18 als temporäre Zwischenlösung gestellt. Hierbei handelt es sich um eine Rampe, die in einen freien Parkhafen gestellt wird und so den freien Zugang zum Bürgersteig sicherstellt. Der Antrag wird wohlwollend geprüft und vorrangig bearbeitet.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den . .2019 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
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