Drucksache - 0412/V  

 
 
Betreff: Betreuungszeiten der Hausmeister den Öffnungszeiten von Schulen anpassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 09.05.2017
2.ÄA Grüne vom 16.05.2017
3. Beschluss vom 18.05.2017
4. VzK SB vom 14.01.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 07.01.2020

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0412/V

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

 

Betreuungszeiten der Hausmeister den Öffnungszeiten von Schulen anpassen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0412/V)

 

Die BVV möge beschließen, für die Schulen in Mitte eine verlässliche Anwesenheit und

Betreuung durch Schulhausmeister während der gesamten Öffnungszeiten sicherzustellen.

Die Aufstockung von Personal(stellen) soll durch das Bezirksamt im Haushalt(sentwurf)

2018/19 veranschlagt werden.

 

Das Bezirksamt hat am 14.01.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt bedauert, dass seine personellen Kapazitäten nicht ausreichten, um das Ersuchen der BVV zeitnah zu beantworten und bittet die lange Zeitdauer, die die BVV auf die entsprechende VzK warten musste, zu entschuldigen. Da die Thematik auf verschiedenen Ebenen der BVV diskutiert wurde und so die BVV vom aktuellen Stand der Entwicklungen unterrichtet war, erschien es dem Bezirksamt vertretbar, dieses Ersuchen nicht prioritär zu behandeln. Gleichwohl wird das Bezirksamt in Zukunft bemüht sein, eine solch lange Bearbeitungsdauer von Drucksachen der BVV zu verhindern.

Das Bezirksamt hat in seinen Entwürfen für die Haushaltspläne 2018/2019 und 2020/2021 die Personalmittel für die Schulhausmeister verstärkt. Aufgrund der begrenzten finanziellen Ressourcen konnte dies jedoch nicht in einem Umfang erfolgen, dass eine verlässliche Anwesenheit und Betreuung der Schulen durch Schulhausmeister während der gesamten Öffnungszeiten sichergestellt ist. Dieser schmerzhaften Prioritätensetzung hat sich die BVV jeweils angeschlossen; für den Doppelhaushalt 2020/2021 hat sie sich entschieden zusätzliche Stellen für das Schul- und Sportamt im Bereich der Sportplatzwarte und nicht der Schulhausmeister zu verorten. Das Bezirksamt ist daher bemüht, das neue geschaffene Förderinstrument des § 16i der SGB II zu nutzen, um möglichst vielen Schulen über sog. Schulhausmeisterhelfer/innen zusätzliche Kapazitäten bei der Betreuung ihrer Liegenschaften zu verschaffen.

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 14.01.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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