Drucksache - 0397/V  

 
 
Betreff: Integrationsfortschrittsbericht für Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Linnemann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 09.05.2017
3. Beschluss vom 18.05.2017
4. VzK vom 29.06.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:06.2018

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:-32961

Integrationsbeauftragter

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0397/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Integrationsfortschrittsbericht Mitte

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0397/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV regelmäßig einen Integrationsfortschrittsbericht zu erstellen. Darin sollen anhand geeigneter Indikatoren in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen des Bezirksamts (u.a. Schule, Jugend, Sozialamt, Jobcenter, Wohnraumversorgung, etc.) in geeigneten Abständen Fortschritte und Handlungsnotwendigkeiten zur weiteren Verbesserung der Integration neu zu uns kommender und gekommener Menschen dargestellt werden. Die Konzeption des Berichts ist vorab in den zuständigen Fachausschüssen, federführend im Integrationsausschuss zu beraten.

 

Das Bezirksamt hat am 19.06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt begrüßt das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung und hat mit Vorlage des Integrationsprogramms 2016/2017 (VzK Drucksache Nr. 1987/IV) den operativen Versuch unternommen, ein Indikatorenset von 12 Indikatoren zur Messung der strukturellen, sprachlichen, sozialen und systemischen Integration im Bezirk (Integrationsmonitoring) vorzulegen.

 

Das Integrationsmonitoring der Länder erfüllt die Anforderungen an ein Instrument zur Messung und Darstellung integrationspolitischer Maßnahmen und ihrer Wirkungen derzeit nicht und ist vielmehr darauf ausgerichtet, eine anschlussfähige und anwendungsorientierte Datenbasis für eine „vergleichende“ Berichterstattung auf Basis des Proxy-Indikators Migrationshintergrund zu ermöglichen.

 

Der bezirkliche Integrationsbeauftragte lehnt den Migrationsstatuts/-hintergrund als maßgeblichen Indikator grundsätzlich ab. Dieser ist als Unterscheidungs-, nicht jedoch als Erklärungsmerkmal zu verstehen und hat keinen direkten Bezug zu Chancen/Ressourcen und Bedarfen, ist statistisch nicht ein-eindeutig erfassbar und unklar definiert.

 

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Erfolgskontrolle und die Integrationsforschung und -messung im Sinne eines echten Integrationsmonitorings zu intensivieren, um die Erfolge der Integrationspolitik sichtbar zu machen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren (Koalitionsvertrag, S. 104). Dies wird ausdrücklich begrüßt.

 

Integration i. S. d. § 1 Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG) umfasst die Möglichkeiten der Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Das Bezirksamt hat ein großes Interesse, die Bedingungen für Chancengerechtigkeit und Teilhabe im Bezirk zu identifizieren, sieht darin aber auch die Herausforderung, Indikatoren als Querschnitt in allen Arbeitsbereichen zu identifizieren.

 

Wesentlich für einen Integrationsfortschrittsbericht im Sinne einer Darstellung der Partizipationsmöglichkeiten ist eine klare und eindeutig bestimmte Definition von Integration und der integrationspolitischen Ziele.

Der Berliner Senat hat diesen Diskussionsprozess ebenfalls bereits angestoßen und beschlossen, das Partizipations- und Integrationsgesetz und seine Ziele zu evaluieren und weiterzuentwickeln und parallel ein Leitbild für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung zu entwickeln (Koalitionsvereinbarung 2016-2021, S. 122ff.). Der bezirkliche Integrationsbeauftragte wirkt als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bezirklicher Integrationsbeauftragter in dem dafür eingerichteten Arbeitsgremium mit.  

Gem. § 8 PartIntG ist bereits jetzt eine Berichterstattung zu den Zielen des Gesetzes, hier Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, vorgesehen. Die Berichterstattung bezieht sich jedoch mangels geeigneter Indikatoren auf eine Umsetzung des Gesetzes.

 

Der Bezirk hat sich auf verschiedenen Ebenen, u.a. im Rahmen der Berichterstattung zum PartIntG und in der AG PartIntG des Landesbeirates für Integrations- und Migrationsfragen, für eine an den Zielen orientierte Berichterstattung eingesetzt.

 

Parallel hat das Bezirksamt beschlossen, ein Bildungsmonitoring zu entwickeln und umzusetzen (VzK Drucksache Nr. 555/V). Dieses wird migrationsspezifische Indikatoren auf Ebene der Bevölkerung, Lebenslagen, Bildungsinstitutionen, Übergänge zw. Bildungsinstitutionen berücksichtigen.

Der im Juni 2018 vorliegende Projektbericht wird u.a. zeigen, dass eine - auch mit dem Ersuchen der BVV intendierte - valide Berichterstattung zu integrationsrelevanten Indikatoren mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. So ist beispielsweise eine Betrachtung der Entwicklung der Sprachkompetenz der erwachsenen Bevölkerung mangels Datengrundlage überhaupt nicht möglich, während die Vielzahl an Sprachstandserhebungen im frühkindlichen und schulischen Bereich (QuaSta, Deutsch Plus4, ESU, Bärenstark 1/3, LauBe) auf diagnostisch abweichenden Verfahren beruhen und daher nicht kompatibel sind.   

Das Bildungsmonitoring Mitte wurde als längerfristiger Projektauftrag angelegt, der in einem nächsten Arbeitsschritt auch die qualitative Erhebung der Bildungsaspirationen der Eltern und erweiterte Grunddaten unter Berücksichtigung der Zuwanderungserfahrung beinhalten soll. 

Ein isolierter Integrationsfortschrittsbericht, ergänzend zu dem vorgelegten Indikatorenset Bildungsmonitoring ist aus den genannten Gründen fachlich derzeit nicht sinnvoll. Das Bezirksamt ist jedoch bemüht, ergänzende Indikatoren in das Bildungsmonitoring zu integrieren und wird sich weiterhin für ein valides Monitoring auf Landesebene einsetzen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 19.06.2018

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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