Drucksache - 0367/V  

 
 
Betreff: Erfolg des Projektes „Schülerhaushalt“ weiterhin auf Bezirksebene sicherstellen

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Bündnis 90/Die Grünen Dr. Briest und die übrigen Mitgleider der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag SPD vom 16.03.2017
2. Beschluss vom 16.03.2017
3. VzK vom 11.07.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 06.07.2017

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen     Tel.:32200

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0367/V

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Erfolg des Projektes „Schülerhaushalt“ weiterhin auf Bezirksebene sicherstellen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.03.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0367/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Finanzierung der externen Begleitung des Projektes „Schülerhaushalt“ auf Dauer sicherzustellen. Zudem sollen bereits für die laufende Periode (also in 2017) zusätzliche Mittel zur Umsetzung zur Verfügung gestellt werden. Da die Finanzierung der für den Erfolg der Konzeptumsetzung notwendigen externen Begleitung des Projektes „Schülerhaushalt“, wie in den vergangenen Jahren durch die Servicestelle Jugendbeteiligung erfolgt, in Zukunft nicht mehr aus den Mitteln des Jugend- und Demokratiefonds möglich ist und das Schulamt sich nicht in der Lage sieht (laut Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksachen-Nr. 0078/V, vom 13.03.2017) aus dem eigenen Haushalt, die notwendigen Personalkosten für die externe Begleitung des beteiligungsorientierten Projektes „Schülerhaushalt“ zu tragen, soll alternativ geprüft werden, ob die Finanzierung der externen Projektbegleitung durch die Einführung eines neuen Haushaltstitels im Jugendhaushalt möglich ist.

 

Das Bezirksamt hat am 11.07.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Wir bitten die Berichterstattung zu dieser Drucksache mit Kenntnisnahme der Vorlage zur Drucksache 0404/V als erledigt anzusehen.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

 

 
 

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