Drucksache - 0363/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0363/V
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Keine Bebauung am Leipziger Platz ohne Wohnanteil!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0363/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um den gemäß Bebauungsplan vorgeschriebenen Wohnanteil am Leipziger Platz auch/insbesondere für das letzte nicht bebaute Grundstück durchzusetzen. Zudem soll geprüft werden, ob eine Baugenehmigung ohne Wohnanteil zu Forderungen (Schadenersatz, Regress etc) gegenüber dem Bezirk oder dem Land Berlin führen könnten. Der BVV ist auf ihrer Sitzung im Juni über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Bis dahin soll keine Bescheidung des Antrags vorgenommen werden.
Das Bezirksamt hat am 08.08.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Wie in der Sitzung der BVV am 22.06.2017 mitgeteilt, habe ich (Bezirksstadtrat Gothe) sehr ernsthaft versucht, die Eigentümerseite bezogen auf den Wohnanteil umzustimmen.
Für die Erteilung der Baugenehmigungen lagen bereits alle Voraussetzungen vor.
Aufgrund des vorliegenden Beschlusses der BVV, auf ihrer Sitzung im Juni über das Ergebnis der Prüfung zu berichten und bis dahin keine Bescheidung des Antrags vorzunehmen, wurde die Ausreichung der Baugenehmigung zurückgehalten.
Die Entscheidungen innerhalb des Prozesses der Baurechtschaffung, den Wohnanteil zu erlassen, sind nicht reversibel. Jedoch wurde mir (Bezirksstadtrat Gothe) zugesichert, die Fassaden heller zu gestalten und die Senatsbaudirektorin wie auch mich (Bezirksstadtrat Gothe) bei der Bemusterung des Fassadenmaterials einzubeziehen. Die Baugenehmigung wurde am 28.06.2017 ausgehändigt.
Anlagen Schreiben an den Eigentümer vom 31.03.2017 (s. Anlage 1) Antwortschreiben vom 27.04.2017 (s. Anlage 2)
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe
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