Drucksache - 0363/V  

 
 
Betreff: Keine Bebauung am Leipziger Platz ohne Wohnanteil!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
22.03.2017 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag CDU vom 14.03.2017
2. BE Standtentwicklung vom 22.03.2017
3. Beschluss vom 18.05.2017
4. VzK vom 23.08.2017
5. Anlage 1
6. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:           .08.2017

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0363/V

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Keine Bebauung am Leipziger Platz ohne Wohnanteil!

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0363/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um den gemäß Bebauungsplan vorgeschriebenen Wohnanteil am Leipziger Platz auch/insbesondere für das letzte nicht bebaute Grundstück durchzusetzen. Zudem soll geprüft werden, ob eine Baugenehmigung ohne Wohnanteil zu Forderungen (Schadenersatz, Regress etc) gegenüber dem Bezirk oder dem Land Berlin führen könnten. Der BVV ist auf ihrer Sitzung im Juni über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Bis dahin soll keine Bescheidung des Antrags vorgenommen werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am  08.08.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Wie in der Sitzung der BVV am 22.06.2017 mitgeteilt, habe ich (Bezirksstadtrat Gothe) sehr ernsthaft versucht, die Eigentümerseite bezogen auf den Wohnanteil umzustimmen.

 

Für die Erteilung der Baugenehmigungen lagen bereits alle Voraussetzungen vor.

 

Aufgrund des vorliegenden Beschlusses der BVV, auf ihrer Sitzung im Juni über das Ergebnis der Prüfung zu berichten und bis dahin keine Bescheidung des Antrags vorzunehmen, wurde die Ausreichung der Baugenehmigung zurückgehalten.

 

Die Entscheidungen innerhalb des Prozesses der Baurechtschaffung, den Wohnanteil zu erlassen, sind nicht reversibel.

Jedoch wurde mir (Bezirksstadtrat Gothe) zugesichert, die Fassaden heller zu gestalten und die Senatsbaudirektorin wie auch mich (Bezirksstadtrat Gothe) bei der Bemusterung des Fassadenmaterials einzubeziehen. Die Baugenehmigung wurde am 28.06.2017 ausgehändigt.

 

Anlagen

Schreiben an den Eigentümer vom 31.03.2017 (s. Anlage 1)

Antwortschreiben vom 27.04.2017 (s. Anlage 2)

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:  keine

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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