Drucksache - 0328/V  

 
 
Betreff: Prävention von Wohnungslosigkeit umfassend angehen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Dr. Briest Kociolek Kurt und die übrigen Mitglieder der FraktionSchug, Sascha
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
11.04.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
27.03.2017 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
24.04.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.05.2017 
7. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.05.2017 
8. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
6. Beschluss vom 22.06.2017
7. VzK vom 08.10.2018
8. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:12.09.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0328/V

Mitte von Berlin

 

___________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Prävention von Wohnungslosigkeit umfassend angehen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0328/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Prävention von Wohnungslosigkeit im Bezirk Mitte folgende Maßnahmen umzusetzen, bzw. zu prüfen:

 

Sozialamt / Jobcenter:

        Organisation der Fachstelle im Sozialamt nach dem Modell der „Fachstelle zur  Vermeidung von Wohnungslosigkeit“ des Deutschen Städtetags.

        Zwischen dem Sozialamt und dem Jobcenter ist eine Kooperationsvereinbarung nach § 44b, Abs. 2 SGB II, abzuschließen, welches den Umgang mit Sanktionen des Jobcenters für den Bereich der Kosten der Unterkunft detailliert regelt. Dabei soll das Sozialamt (Clearingstelle) bei entsprechenden Verfahren angehört und die Möglichkeit eines Vetos haben (, insb. bei Alleinerziehenden und

Familien. 4-Augen-Prinzip).

        Mietschulden sollen nach § 22 SGB II bzw. § 36 SGB XII als Beihilfe übernommen werden.

        Bei Personen, die einen Wohngeldantrag gestellt oder andere Hilfen beim Sozialamt beantragt haben und durch die lange Bearbeitungszeit wohnungslos zu werden drohen, sollen diese Anträge bei der Bearbeitung vorgezogen werden.

        Bei Personen, die von Mietschulden betroffen sind, soll die Miete grundsätzlich immer direkt vom Jobcenter an die Hausverwaltung überwiesen werden.

        Anwendung wohnbegleitender Hilfen nach §67 ff. SGB XII bzw. Hilfen bei Sucht und psychischen Problemen nach §53 SGB XII, insb. für „Wiederholungsfälle“.

        Das Jobcenter soll bei Fällen, in welchen die Kosten der Unterkunft gekürzt werden können, den / die KundIn anschreiben und ihr das Angebot der Direktüberweisung der Miete an die Hausverwaltung unterbreiten.

        Für „Wiederholungsfälle“ soll geprüft werden, inwiefern die Mietschuldenübernahme erst als Darlehen und dann bei der Erfüllung des Hilfeplans der bezirk-lichen Schuldnerberatungsstellen im Nachhinein als Beihilfe übernommen werden kann.

        Konsequente Wiedereinweisung nach ASOG, insb. bei Haushalten mit Kindern.

 

 

 

 

 

Personen U25:

        Bei Jugendlichen, bei denen die Jugendhilfemaßnahmen auslaufen, sollen gemeinsame Fallkonferenzen zwischen Jugendamt und Sozialamt durchgeführt werden, um eine reibungslose Übergabe des Falls zu gewährleisten.

        Für Personen, die sich in der Ausbildung befinden, Leistungen nach der Bundesausbildungsbeihilfe beantragt haben und dann von Wohnungslosigkeit bedroht sind, soll vom Bezirksamt ein Fonds aufgelegt werden zur Überbrückung der Hilfebedürftigkeit (Vergabe nur als Darlehen).

 

Aufsuchende Hilfen:

        Aus den Restmitteln des Sozialamts für Zuwendungen an freie Träger (die Mittel sollen ggf. durch das BA ergänzt werden) wird eine Leistungsvereinbarung mit einem Träger zur aufsuchender Hilfe beauftragt, welcher die betroffene Person nach der Information an das Sozialamt über die Zustellung der Räumungsklage bzw. Strom- / Gassperre innerhalb von maximal drei Tagen aufsucht und ihr Hilfe zum Wohnraumerhalt anbietet.

 

Schuldnerberatung:

        Personen, welche Hilfen zum Wohnraumerhalt in Anspruch nehmen, sollen verpflichtet werden, die bezirklichen Schuldnerberatungsstellen aufzusuchen. Hierbei soll diesen ein Vorrang bei der Terminvergabe eingeräumt werden.

 

Information:

        Es ist ein mehrsprachiger Flyer der Fachstelle für Obdachlosigkeit im Sozialamt zu entwickeln, welcher in allen bezirklichen Einrichtungen (Kieztreffs, Jugendeinrichtungen, SeniorInneneinrichtungen, Frauenberatungsstellen, Mieterberatungsstellen etc.) ausgelegt werden soll.

 

Energieschulden:

        Das Bezirksamt wird ersucht, mit der GASAG und Stromnetz Berlin je eine Vereinbarung abzuschließen mit dem Ziel, über beabsichtigte Strom- / Gassperren bei Haushalten in Mitte informiert zu werden.

        Des Weiteren sollen Energieschulden nach § 22 SGB II bzw. § 36 SGB XII zur Abwendung „unzumutbarer Wohnverhältnisse“ als Darlehen übernommen werden.

 

Prävention und Nachsorge:

        Das Bezirksamt wird ersucht, ein präventives Angebot zur Wohnungshilfe zu entwickeln, welches jene „Zielgruppen“, welche besonders von Wohnraumverlust betroffen sind (Personen U 25, Familien in überbelegten Wohnungen) für Hilfen zur Prävention von Wohnungslosigkeit sensibilisiert und diese ggf. an psychosoziale Beratungsstellen weitervermittelt. Dieses soll aus Fördermitteln bzw. aus dem Integrierten Sozialprogramm finanziert werden.

        Ebenso soll durch das Land ein Angebot geschaffen werden, welches Wohnungslose dabei unterstützt, wieder Wohnraum zu erlangen.

 

Wohnungsbaugesellschaften:

        Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den landeseigenen und größeren in Mitte aktiven privaten Wohnungsbaugesellschaften / Genossenschaften dafür einzusetzen, dass alle neuen Mietverträge eine Klausel nach § 4, Abs. 1, Bundesdatenschutzgesetz beinhalten.

        Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den landeseigenen und größeren in Mitte aktiven privaten Wohnungsbaugesellschaften / Genossenschaften dafür einzusetzen, dass Mahnungsschreiben der o.g. Flyer des Sozialamts beigelegt wird.

        Bei Personen, die die Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 BDSG unterzeichnet haben, sollen die Wohnungsbaugesellschaften das Sozialamt über Mahnungsschreiben informieren.

        Personen, welche Hilfen zum Wohnraumerhalt in Anspruch nehmen, sollen verpflichtet werden, die bezirklichen Schuldnerberatungsstellen aufzusuchen. Hierbei soll diesen ein Vorrang bei der Terminvergabe eingeräumt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am  18.09.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Ersuchen der BVV wurde an das Bezirksamt Mitte gerichtet noch bevor feststand, dass die Senatsverwaltung die Forderung der Bezirke aufgreifen würde, sich in gesamtstädtischer Verantwortung des Themas der Wohnungs- und Obdachlosigkeit mittels Initiierung einer Strategiekonferenz im Januar 2018 anzunehmen.

 

Das Amt für Soziales Mitte hat bereits Ende des Jahres 2017 begonnen, mit Hilfe eines externen Beraters unter Einbeziehung interner und externer Schnittstellenpartner*innen ein eigenes „Konzept zur Bekämpfung von Wohnungs- / und Obdachlosigkeit in Berlin Mitte“ zu erarbeiten. Dieser Ansatz wurde in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt zu einem gemeinsamen Konzept weiterentwickelt und bereits auf einer Sondersitzung der BVV-Ausschüsse  „Gesundheit und Soziales“ und “Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung“ am 26.04.2018 in Kurzform vorgestellt. Die entsprechende Power-Point-Präsentation ist in der Anlage beigefügt und beinhaltet auf den Anlagefolien u.a. auch Handlungsfelder, Zielgruppen und Maßnahmen des Konzepts. 

 

Das Bezirksamt Mitte setzt bei der Bekämpfung von Obdachlosigkeit auf eine Doppelstrategie:

 

Die Durchsetzung von Recht, Ordnung und Sicherheit soll mit zielgruppenspezifischen Beratungs- und Hilfsangeboten verbunden werden.

 

Der Aspekt der Ordnung und Sicherheit betrifft nicht nur den öffentlichen Raum, sondern auch die Bekämpfung von Zweckentfremdung und von unzumutbareren Wohnverhältnissen. Gegebenenfalls kooperiert hier das Sozialamt mit dem Ordnungs-, Gesundheits- und Jugendamt und auch mit der Polizei, wie beispielsweise im Falle der Räumung der Kameruner Straße.

 

Den Primat des Konzepts hat die Prävention von Wohnungsverlust, ergänzt durch die verstärkte Kooperation mit freien, gemeinnützigen Trägern, die aufsuchende Sozialarbeit und die Verbesserung des Angebotes von Unterkünften, insbesondere auch für spezielle Zielgruppen.

 

Bei der Konzeptionierung ist gerade in Bezug auf die Unterkünfte und die Unterbringung das Projekt der gesamtstädtischen Steuerung (GStU) und dessen künftige Umsetzung zu berücksichtigen. Die GStU sieht vor, dass die Bezirke unberührt ihrer leistungsrechtlichen Zuständigkeit die Zuständigkeit hinsichtlich der Objektverwaltung sowie des Vertrags- und Qualitätsmanagements und im letzten Schritt auch die Akquise an die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung übertragen und von ihr als Serviceleistung zur Verfügung gestellt bekommen. Die Bezirke bleiben weiterhin für die individuelle Betreuung und die leistungsrechtlichen Fragen hinsichtlich des Personenkreises, der in ihrer Zuständigkeit liegt, verantwortlich. Die daraus folgende zentrale Belegungsstruktur hat wesentliche Auswirkungen auf die bezirkliche Strategie.

 

Weiterhin muss bedacht werden, dass das Gros der von Wohnungslosigkeit Betroffenen nicht Obdachlose sind, sondern Zugewanderte, vor allem Geflüchtete und Unionsbürger*innen.

Hierbei gestattet die gegenwärtige Informationslage aus Sicht der Verwaltung noch keine abschließende Beurteilung der Situation der Betroffenen, die auf der Straße leben.

Die Verbesserung der Information über und Angebote für Obdachlose, die Wohnraumversorgung, Integrationsangebote für Unionsbürger*innen sind Schwerpunkte der Strategiekonferenz, deren Ergebnisse zur Modifizierung der bezirklichen Strategie führen werden.

 

Die bezirkliche Strategie beinhaltet einen Fünfstufenplan:

 

  • Die Erstellung des Konzepts stellt die erste von 5 Phasen eines bezirksinternen Fünfstufenplanes der Wohnungslosenhilfe dar, der bis 2020 umgesetzt werden soll.
  • Die 2. Phase sieht die Einrichtung eines „Runden Tisches – Bekämpfung von Wohnungs-/Obdachlosigkeit in Berlin Mitte“ vor.
  • In der Phase 3 soll ein operatives Steuerungsgremium „Wohnungs-/Obdachlosigkeit einschließlich Geflüchtete“ einberufen werden.
  • Die 4. Phase beinhaltet ab 2019 die Bildung einer zentralen Koordinierungsstelle „Wohnungs-/Obdachlosigkeit“, die strategische Ausrichtungen und operative Umsetzungen verzahnt.
  • Ab 2020 soll in einer 5. Phase - auf der Grundlage der Ergebnisse aus den Phasen 1 bis 4 - die Überprüfung und Anpassung der Aufbau-/und Ablauforganisation des Amtes für Soziales stehen.

 

Erklärtes Ziel ist es, Menschen aus der Wohnungslosigkeit herauszuholen, weil wirklich freiwillige Obdachlosigkeit eine seltene Ausnahme ist.

 

Der bezirkseigene Fünfstufenplan und das dazugehörige Konzept werden den Ergebnissen der Strategiekonferenz und dem daraus resultierenden Masterplan angepasst und können auch erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz gegebenenfalls in veränderter Form umgesetzt werden.

Bereits jetzt enthält die bezirkseigene Strategie aber die im Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung erwähnten Aspekte und erfüllt mit Zielen, Kernaufgaben und Maßnahmen deren Forderungen.

 

Mit der Initiierung der 1. Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales am 10.01.2018 sieht sich der Bezirk Mitte in seiner Zielsetzung bestärkt, die Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu verbessern und die Leistungserbringung konzeptionell in eine neue Struktur zu überführen. Dabei wirkt sich der aktuelle Strategieprozess auf Landesebene flankierend zu den bezirklichen Bestrebungen sehr förderlich aus, da dieser von Teilnehmenden des gesamtgesellschaftlichen Spektrums getragen wird. So wirkt neben Politik und Verwaltung auch die Zivilgesellschaft in Form von Wohlfahrtverbänden, ehrenamtlichen Akteuren und Vereinen in den 9 Arbeitsgruppen mit, die in der Strategiekonferenz gebildet wurden.

 

 

 

 

Die Arbeitsgruppen bestehen zu den Themen:

 

  1. Wohnungslosenstatistik
  2. Junge Obdachlose Straßenkinder
  3. Prävention von Wohnungslosigkeit
  4. Medizinische Versorgung Suchthilfe Psychiatrie
  5. EU-Bürger*innen
  6. Weiterentwicklung der Kältehilfe
  7. Soziale Wohnhilfen in den Bezirken Fachstellenkonzept
  8. Wohnraumversorgung, Hilfe- und Unterbringungssystem
  9. Frauen und Familie in Wohnungsnot

Die Möglichkeit der Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz ist breit gefächert und bietet sowohl Vertreter*innen aus der Politik als auch allen Interessenvertreter*innen aus der Stadtgesellschaft, den Wohlfahrtsverbänden und Vereinen jeder Ausrichtung die Möglichkeit, alle Themenfacetten zu hinterfragen und aus ihrer Sichtweise heraus zu diskutieren.

 

Für den Bezirk Mitte sind verschiedene Akteure direkt eingebunden. Das Sozialamt ist in allen Arbeitsgruppen mit fachkundigen Mitarbeiter*innen vertreten, vor allem aus der Obdachlosenhilfe / Soziale Wohnhilfe. Herr Bezirksstadtrat Gothe leitet die Arbeitsgruppe 7 und wird dabei vom Amtsleiter Soziales und dem externen Berater, der das bezirkseigene Konzept mitentwickelt hat, unterstützt. Bezirksbürgermeister von Dassel war Mitglied der AG 3.

 

Für das Bezirksamt Mitte eröffnete sich die große Chance, das eigene Konzept in die Strategiekonferenz einzubringen und mit Fachvertreter*innen zu diskutieren. Gleichzeitig konnten die in den Arbeitsgruppen vertretenen Mitarbeiter*innen des Bezirksamts Mitte Anregungen, Vorstellungen und Fragestellungen aus den Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung dort einfließen lassen und erörtern.

 

Neben der Einbringung des eigenen Konzepts hat das Amt für Soziales Mitte auf der Strategiekonferenz mit Erfolg vorgeschlagen, die Ergebnisse der Diskussion über die Fachstelle Soziale Wohnhilfe in die Umsetzung des E-Government-Gesetzes aufnehmen zu lassen. Das Sozialamt wird sich daran aktiv beteiligen. Das betrifft auch die Mitwirkung an der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen (GStU), die ebenfalls Bestandteil der Umsetzung des E-Government-Gesetzes ist. Das Bezirksamt Mitte ist der Leitbezirk für das Politikfeld Soziales im Rahmen dieser Umsetzung.

 

Insgesamt finden sich gerade in der Arbeitsgruppe 7 „Soziale Wohnhilfen in den Bezirken – Fachstellenkonzept“ vielfältige Lösungsansätze des bezirkseigenen Konzepts unter Berücksichtigung etlicher Aspekte aus Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung wieder. Diese werden schon aus den definierten Zielsetzungen und beschriebenen Kernaufgaben erkennbar. Dabei korrespondiert die AG 7 sehr stark mit der AG 3 „Prävention von Wohnungslosigkeit“, da ein strategisches Ziel der AG 7 die Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit durch Prävention ist.

 

 

Eine erklärte Hauptmaßnahme der AG 7 ist die Ausbildung bzw. Weiterentwicklung einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe in jeweils allen 12 Bezirken, und zwar auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Prävention von Wohnungslosigkeit. Durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern wurden unter Leitung des Bezirksstadtrates Gothe Ziele und Kernaufgaben einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe für die Berliner Bezirke erarbeitet und priorisiert.

Ziele der Diskussion einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe sind:

 

  1. Entwicklung eines idealtypischen Fachstellenkonzepts unter Schaffung von Mindeststandards und deren Umsetzung in allen Bezirken
  2. Steigerung der Leistungsfähigkeit der Sozialen Wohnhilfe in den Bezirken durch Bündelung notwendiger Ressourcen/Kompetenzen
  3. Umsetzung des Vorrangs der Prävention. Erhalt von Mietverhältnissen und die rasche und nachhaltige Reintegration in Normalwohnraum erhalten Vorrang vor ordnungsrechtlicher Unterbringung.
  4. Vermeidung und Abbau von Langzeitwohnungslosigkeit.
  5. Schaffung einer Datengrundlage für eine kontinuierliche Planung und Umsetzung der Fachstellenarbeit
  6. Schaffung von Rahmenbedingungen zur Umsetzung von persönlichen und wirtschaftlichen Hilfen bei Wohnungsnotfällen und bei Wohnungslosigkeit, u.a. verbindliche Personalausstattung, Bereitstellung von ausreichenden und geeigneten Unterbringungskapazitäten.
  7. Verbesserung des Zusammenwirkens sämtlicher Kooperationspartner (u.a. öffentliche und freie Träger, Wohnungswirtschaft)

 

 

Kernaufgaben einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe im Sinne dieser Ziele sind:

 

  1. Wohnraumerhalt – Individuelle Prävention
  2. Reintegration in Wohnraum
  3. Ordnungsrechtliche Unterbringung
  4. Sozialrechtliche Hilfen in anderen Wohnformen
  5. Berichterstattung und Monitoring
  6. Kooperation/Vernetzung

 

Die Ausbildung einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe ist  sicherlich nur einer von vielen Eckpunkten in der Strategie zur Prävention von Wohnraumverlust und Bekämpfung von Obdachlosigkeit. Wie sich die Gesamtstrategie dann darstellt, werden die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz zeigen.

 

Diese sollen auf einer zweiten Konferenz am 10. Oktober 2018 vorgestellt und somit der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

 

Da das Thema „Prävention“ im Fokus aller Bemühungen, Wohnungslosigkeit nachhaltig zu vermeiden, steht, sind dem Amt für Soziales Mitte im Vorgriff auf die endgültigen Ergebnisse der Strategiekonferenz und im Rahmen des eigenen „Konzepts zur Bekämpfung von Wohnungs-/ Obdachlosigkeit in Berlin Mitte“ bereits Personalmittel für zunächst zwei Sozialarbeiter*innen für aufsuchende Sozialarbeit bewilligt worden.

 

Diese sollen zukünftig aufsuchende Sozialarbeit u. a. bei drohendem Wohnungsverlust (z.B. durch Mietschulden) und bei Obdachlosen im öffentlichen Raum durchführen. Zu den Aufgaben gehören auch die nachsorgende Begleitung des Ordnungsamtes bei Räumungen von Obdachlosenlagern im öffentlichen Raum sowie die Unterstützung und  Anregung präventiver und proaktiver Maßnahmen der Sozialarbeit und Sachbearbeitung. Zudem sollen sie für eine Vernetzung der bezirklichen Anlaufstellen mit Institutionen und Organisationen sorgen, bezirksregionale Trägerangebote koordinieren und die Kooperationsbeziehungen unterstützen. Das entsprechende Stellenbesetzungsverfahren läuft bereits.

 

Darüber hinaus gibt es seitens des Amtes für Soziales intensive Bemühungen und erste Entwürfe von Kooperationsvereinbarungen, die die Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Wohnhilfe, den Schuldnerberatungen und dem Jobcenter bei drohendem Wohnungsverlust durch Mietschulden verbessern und damit dem Wohnraumerhalt und der Bekämpfung von Obdachlosigkeit dienen sollen.

 

Das Sozialamt konzentriert sich aber nicht nur auf die Fachstelle Soziale Wohnhilfe, durch die alle Zielgruppen der Wohnungslosigkeit betreut werden, und auf die Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD), dem Jugend-, Gesundheits- und dem Ordnungsamt und dem Jobcenter. Es setzt gemäß dem Motto "Prävention First"  im Rahmen der neuen Gesamtstrategie vorausschauend auch auf eine Weiterentwicklung der Fachstelle Hilfe zum Lebensunterhalt ("Grundsicherung").

Hierfür wird gegenwärtig ein organisatorisches und personelles Konzept erarbeitet, das eine enge Verzahnung mit der Fachstelle Soziale Wohnhilfe und dem ASD sowie mit dem Leistungsbereich Eingliederungshilfe vorsieht. Ziel ist es, die Sachbearbeitung der Grundsicherung zu einem Fallmanagement weiterzuentwickeln, so dass frühzeitig Bedarfe erkannt, die Klient*innen bei der Aufrechterhaltung eines selbstbestimmten Lebens unterstützt, aber auch Risiken z.B. des Verlustes von Wohnraum minimiert werden können. Das setzt  strukturelle Veränderungen und eine Modernisierung der Abläufe voraus, verlangt aber auch eine auskömmliche personelle Ausstattung, wobei die Anzahl der Klient*innen - wie auch in der Sozialen Wohnhilfe - kontinuierlich zunimmt. Kurz- und mittelfristig ist ein Stellenaufwuchs in den genannten Bereichen nicht zu vermeiden, langfristig ist jedoch damit zu rechnen, dass technische Modernisierungen (Geschäftsprozessoptimierung, Digitalisierung und E-Akte) Arbeitskraft freisetzen, die zur Verbesserung der Betreuung der Klient*innen oder zur Begrenzung des Stellenaufwuchses in der Zukunft genutzt werden kann.

 

 

Die im Ersuchen der BVV genannten Aspekte zur geforderten Umsetzung bzw. Prüfung von Maßnahmen zur Prävention von Wohnungslosigkeit im Bezirk Mitte sind im Großen und Ganzen nicht nur Bestandteil des bezirkseigenen Konzepts bzw. der Strategie, sondern auch behandelte Themen in den Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz. Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse aus der Strategiekonferenz wird sich zeigen, inwieweit sich die von der BVV vorgesehenen Maßnahmen mit den Lösungsvorschlägen der Arbeitsgruppen decken.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

Berlin, den   18.09.2018

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel     Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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