Drucksache - 0322/V  

 
 
Betreff: Perspektiven geben - Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen in Mitte jetzt beenden!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Hauptenbuchner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
04.04.2017 
6. Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 07.03.2017
2. BE HA vom 04.04.2017
3. Beschluss vom 18.05.2017
4. VzK SB vom 29.04.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:       04.2019

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen       Tel.:23722

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                             Drucksache Nr.: 0322/V

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

über

 

 

„Perspektiven geben - Sachgrundlose Befristungen von

Arbeitsverträgen in Mitte jetzt beenden! “

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0322/V):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, ab sofort grundsätzlich auf sachgrundlose Befristungen nach § 14 (2) Teilzeit- und Befristungsgesetz zu verzichten.“

 

Das Bezirksamt hat am 16. April 2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung zur o.g. Drucksache Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Trotz der eingetretenen Verzögerung bei der Beantwortung, wird der Intention des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung bereits seit geraumer Zeit entsprochen.

 

Mit Rundschreiben IV Nr. 29/2018 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 6. Juli 2018 wurden die Arbeitsmaterialien zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) dahingehend angepasst, dass sachgrundlose Befristungen grundsätzlich nicht mehr stattfinden sollen. Ein sachgrundlos befristeter Zeitvertrag gem. § 14 Abs. 2 TzBfG ist nur noch im Ausnahmefall und unter Dokumentation des Einzelfalls und seiner Begründung zu schließen. Diese Anpassung erfolgte in Umsetzung eines entsprechenden Senatsbeschlusses sowie eines Beschlusses des Rates der Bürgermeister hierzu.

 

Eine entsprechende ausnahmsweise sachgrundlose Befristung findet teilweise unter Bezugnahme auf die auch im Rundschreiben für diesen Personenkreis vorgesehene Möglichkeit jedoch bei der Übernahme ehemaliger Auszubildender statt.

 

Demnach kann im Ausnahmefall bei „befristeter Übernahme von Auszubildenden über das benötigte Maß hinaus, um diesen z.B. den Übergang in das Berufsleben zu erleichtern“ ein sachgrundlos befristeter Zeitvertrag abgeschlossen werden.

Dieser soll im Rahmen der Regelung des § 14 Abs. 2 TzBfG zunächst für höchstens zwölf Monate geschlossen werden und kann nachfolgend zweimal um jeweils höchstens sechs Monate verlängert werden.

 

Eine derartige Verlängerungsmöglichkeit wäre in anderen Vertragskonstellationen rechtlich nicht gegeben, so dass in diesem Fall die sachgrundlose Befristung eine Besserstellung der betroffenen Beschäftigten ermöglicht.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

 

Berlin, den 16.04.2019

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 
 

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