Drucksache - 0321/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Gesamtstrategie für alle Ämter und Organisationseinheiten zur Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes vom 30. Mai 2016 zu erarbeiten. Der BVV ist zum Stand der Erarbeitung bzw. Umsetzung der Strategie halbjährlich zu berichten, erstmalig zum 30.06.2017. Begründung der Änderung: Streichung des könnte-Geschwafels. Begründung: Das Berliner E-Government-Gesetz vom 30. Mai 2016 entfaltet auch für das Bezirksamt Mitte eine Bindungswirkung, die mit grundlegenden Konsequenzen für alle Verwaltungsbereiche verbunden ist. Die Vorbereitung auf die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen und deren Umsetzung erfordern eine entsprechende Strategie und eine geeignete Arbeitsstruktur. Dabei ist auch abzuschätzen, welche personellen und weiteren Ressourcen (z.B. IKT) benötigt werden und welche konkrete Nutzen zu erwarten sind. Auch die Personalentwicklung ist darauf auszurichten.
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