Drucksache - 0318/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und FinanzenTel.:32200
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0318/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme-
über Alternativen zum eigenen PKW fördern – Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0318/V): „Das Bezirksamt wird ersucht, Carsharing als Alternative zum eigenen PKW zu fördern. Dafür sollen vor allem in hochverdichten Wohngebieten, wie zum Beispiel in der Rosenthaler Vorstadt, und neu entstehenden Wohnquartieren, wie zum Beispiel dem Quartier Heidestraße/Europacity, Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge ausgewiesen werden. Des Weiteren soll sich das Bezirksamt bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einsetzten, dass eine möglichst flächendeckende Versorgung E-Ladesäulen im Bezirk erreicht wird und auch in Randlagen ein entsprechendes Angebot vorzufinden ist.“
Das Bezirksamt hat am 19.02.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 26.02.2018 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt (Anlage 1), den Beschluss der BVV zur Kenntnis gegeben und mitgeteilt: „Das Bezirksamt unterstützt das Anliegen der BVV in der Hinsicht, dass insbesondere eine Stärkung E-Mobilität inklusive Ausweitung der Ladeinfrastruktur erfolgen muss. Gleichwohl wird das Ausweisen von bestimmten Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge zu Lasten von Parkflächen für die Allgemeinheit (und damit auch für die Anwohnerinnen und Anwohner) kritisch gesehen. Vom Bundestag wurde inzwischen das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz – CsgG)“ beschlossen. Der Bezirk wird es sehr begrüßen, wenn eine berlineinheitliche Umsetzung erfolgt. So wäre es für den Bezirk Mitte wünschenswert, wenn z.B. Carsharing-Fahrzeuge nicht per se von der Parkraumbewirtschaftung ausgenommen würden. So beansprucht auch ein jedes Carsharing-Fahrzeug öffentlichen Parkraum und läuft dem Grundgedanken der Parkraumbewirtschaftung, vor allem Anwohnerinnen und Anwohnern privilegiert Parkmöglichkeiten in Wohnungsnähe zu ermöglichen, zu wider. Auch stellen Carsharing-Fahrzeuge keine Ergänzung sondern eine zusätzliche Konkurrenz für den im Bezirk Mitte sehr gut ausgebauten ÖPNV dar. Daher rege ich an, dass im Sinne des CsgG Carsharing-Fahrzeuge in dem Sinne gefördert werden, dass diese lediglich eine Parkraumgebühr von 50% abführen sollen, sofern es sich um reine Elektroautos handelt.“ Das Antwortschreiben der SenUVK vom 03.04.2018 (Anlage 2) geben wir hiermit zur Kenntnis. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den19.02.2019 Bezirksbürgermeister von Dassel
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