Ich frage das Bezirksamt:
- In den Medien und Amtsauskunft kursieren unterschiedliche Angaben bezüglich der Dauer einer Fortbildung zur Standesbeamt*in. Trifft es zu, dass die Fortbildung zur Standesbeamt*in in einem zweiwöchigen Lehrgang absolviert werden kann? Wenn nicht, wie lange dauert diese Ausbildung und kann sie gegebenenfalls aufgrund des derzeitigen Personalnotstands verkürzt werden oder im laufenden Betrieb in Intervallen eingetaktet werden?
- Ist eine zeitweise Schließung des Standesamtes (für neue Anfragen) zur Abarbeitung bestehender Fälle sinnvoll um im Anschluss wieder zumutbare Wartezeiten für Kunden garantieren zu können?