Drucksache - 0247/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.: 32200
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0247/V -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Radfahren rund um den Alexanderplatz sicherer machen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.03.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0247/V):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Sicherheit für Radfahrende rund um den Alexanderplatz erhöht werden kann. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob der Radstreifen auf der Alexanderstraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Otto-Braun-Straße durch die Haltepunkte für Sightseeing Busse und Taxen und der Kreuzung des Radwegs durch Rechtsabbieger im Bereich der Kreuzung Otto-Braun-Straße eine sichere Nutzung für Radfahrende zulässt. Besonders soll geprüft werden wie ein gefahrenloses Rechtsabbiegen für Radfahrende von der Alexanderstraße auf den Radweg Otto-Braun-Straße in Richtung Grunerstraße zu gewährleisten ist. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, wo im Bezirk ähnliche Gefahrenstellen bestehen (beispielsweise im Bereich Potsdamer Platz) und wie eine Entschärfung dieser Gefahrenstellen langfristig möglich wäre.
Die BVV soll über das Ergebnis der Prüfung informiert und die schnelle Umsetzung der oben genannten Maßnahmen eingeleitet werden.
Das Bezirksamt hat am 27.06.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.
Nach behördeninterner Abstimmung wurde der Beschluss der BVV an die für Anordnungen im übergeordneten Straßennetz (Hauptstraßennetz) zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Veranlassung und Unterstützung des Anliegens übersandt (siehe Anlage).
Eine Antwort der Senatsverwaltung steht noch aus.
Sobald eine endgültige Endscheidung der Senatsverwaltung vorliegt, wird abschließend be-richtet
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den 27.06.2017
Bezirksbürgermeister von Dassel
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