Drucksache - 0244/V  

 
 
Betreff: Nordhafen sicher erreichbar machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Rothe 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
15.03.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 07.02.2017
2. überwiesen in UmNat
3. BE UmNat vom 15.03.2017
4. Beschluss vom 16.03.2017
5. VzK vom 03.07.2017
6. Anlage
7. VzK vom 23.08.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:           .2017

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.: 32200

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 0244/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über „Nordhafen sicher erreichbar machen“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.03.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0244/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, schnellst möglich einen provisorischen sicheren Überweg für Fußgänger*innen vom Sprengelkiez in den Nordhafen einzurichten. Dadurch soll die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen erhöht werden. Hierfür soll geprüft werden, ob an der Fennstraße ein Fußgängerüberweg oder ggf. eine Bedarfsampel einzurichten ist, um die sichere Überquerung der Fennstraße zwischen der Tegeler Straße und dem Park am Nordhafen zu ermöglichen. Hierbei ist auch auf mögliche Konflikte durch die aktuelle Führung des Fahrradwegs entlang der Fennstraße zu achten.

 

Die BVV soll über das Ergebnis der Prüfung informiert und die schnelle Umsetzung der oben genannten Maßnahmen eingeleitet werden.

 

Das Bezirksamt hat am 08.08.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Endscheidung der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegt vor. Die Senatsverwaltung teilt mit, dass gemäß der geltenden Verwaltungsvorschrift zu § 26 der Straßenverkehrs­Ordnung (StVO) Fußgängerüberwege (FGÜ) dann anzulegen sind, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger an einer bestimmten Straßenstelle den Vorrang zu gewähren, weil er sonst nicht sicher die Straße queren könnte.

 

Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur hat in Präzisierung der vorstehenden gesetzlichen Vorgaben im Einvernehmen mit den zuständigen Landesbehörden Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) erlassen, die auch im Land Berlin nach wie vor gelten und durch alle Straßenverkehrsbehörden gleichermaßen anzuwenden sind.

 

Nach Maßgabe der R-FGÜ 2001 dürfen Fußgängerüberwege nur in Bereichen angelegt werden, in denen max. ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss. In der Fennstraße in Höhe der Tegeler Straße stehen dem fließenden Verkehr jedoch zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung zur Verfügung, so dass die allgemeinen Voraussetzungen für die Anordnung eines FGÜ nicht gegeben sind. Die Anordnung eines FGÜ kommt deshalb an dieser Stelle nicht in Betracht.

 

Die Fennstraße ist darüber hinaus nach dem Stadtentwicklungsplan Verkehr eine übergeordnete Straßenverbindung (STEP Netz Stufe II). Aufgrund einer Häufung von Vorfahrtsunfällen wurde die Kreuzung Fennstraße/Tegeler Straße bereits im Jahr 2012 von der Unfallkommission Berlin bewertet. An der Kreuzung Fennstraße/

 

Tegeler Straße sind im Zeitraum vom 01.05.2013 bis 31.03.2017 drei Verkehrsunfälle unter Beteiligung an zu Fuß Gehenden registriert. Hierbei sind in allen Fällen Personen, ohne auf den Verkehr zu achten, auf die Fahrbahn getreten.

Zu Fuß Gehende, welche die Fennstraße in Höhe der Tegeler Straße überqueren möchten, brauchen aufgrund der vorhanden zwei Mittelinseln rechts und links der Einmündung jeweils nur den Verkehr aus einer Fahrtrichtung beachten. Die Sichtbeziehung zwischen den zu Fuß Gehenden und dem Fahrzeugverkehr sind gut. Die Straße verläuft gradlinig und ist weit einsehbar. Im unmittelbaren Nahbereich befinden sich darüber hinaus zwei vorhandene Lichtzeichenanlagen (LZA). Durch die Schaltung der Anlagen treten regelmäßig Lücken im Fließverkehr auf, die zur verkehrssicheren Querung der Fahrbahn in Höhe der Tegeler Straße genutzt werden können.

 

Die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssituation für zu Fuß Gehende sieht Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für diese Örtlichkeit deshalb derzeit nicht.

 

Der Anteil von Radfahrenden am Gesamtverkehrsaufkommen ist am genannten Einmündungsbereich mit 26% erheblich (der Berliner Durchschnitt liegt bei ca. 5,5%). Auch aus diesem Grund wird aktuell die verkehrssichere Führung des Radverkehrs unter der Fennbrücke durch die Senatsverwaltung geprüft. Die Planung dieses Vorhabens ist vorangeschritten, der Baubeginn jedoch wegen noch nicht abgeschlossener Abstimmungen mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt sowie wegen der zu klärenden Finanzierung noch unbestimmt. Die neue Radwegeführung unter der Brücke hindurch ist auf die Neuplanung der S-Bahnlinie S 21- Trassenführung ausgerichtet. Die Tegeler Straße wird für den Durchgangsverkehr in naher Zukunft gesperrt werden und durch die S-Bahntrasse unterbrochen. Die neu geplante S­ Bahn-Verbindungskurve der S 21 benötigt diesen Bereich für ein entsprechendes Bauwerk.

 

 

A)Rechtsgrundlage

 

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B)Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

Berlin, den  08.08.2017          

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 
 

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