Drucksache - 0221/V  

 
 
Betreff: Moabit, aber sicher!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 07.02.2017
2. Änderungsantrag Grüne vom 07.02.2017
3. Änderungsantrag SPD vom 14.02.2017
4. 1. Austauschblatt Grüne vom 15.02.2017
5. 2. Austauschblatt Grüne, SPD, CDU vom 16.02.2017
6. Beschluss vom 17.02.2017
7. VzK ZB vom 14.01.2020

Wir bitten zur Kennntis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 07.01.2020

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0221/V

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

Moabit, aber sicher!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.02.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0221/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zur Steigerung der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum in Mitte, beginnend mit der Bezirksregion Moabit West, zu erarbeiten und umzusetzen. Ggf. sollen hierfür Fördermittel beantragt werden.

Folgende Aspekte soll das Konzept aufgreifen:

- Wie können BürgerInnen bei der Identifikation von Angsträumen einbezogen werden?

- Durch welche Maßnahmen kann dem Angstgefühl von AnwohnerInnen, welches sich zumeist nicht mit den Daten der polizeilichen Kriminalitätsstatistik deckt, begegnet werden (gefühlte bzw. tatsächliche Kriminalitätsbelastung)?

- Wo sind hellere Leuchtkörper in Straßenlaternen zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls sowie zur

Reduktion von Autodiebstählen sinnvoll?

- Wie kann die niedrigschwellige Ansprechbarkeit der Verwaltung für diesbezügliche Belange von

BürgerInnen verbessert werden?

Das Konzept soll kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen enthalten, um sowohl eine schnelle

Verbesserung der Situation zu erreichen, als auch die Erfolge nachhaltig abzusichern. Um die

ressortübergreifende Erarbeitung und Umsetzung zu sichern, sollen unter anderem der (bezirkliche) Präventionsrat, das Straßen- und Grünflächenamt, das Ordnungsamt, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Träger der Straßensozialarbeit sowie Polizei und Quartiersmanagements eingebunden werden.

 

Das Bezirksamt hat am 14.01.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt bedauert, dass seine personellen Kapazitäten nicht ausreichten, um das Ersuchen der BVV zeitnah zu beantworten und bittet die lange Zeitdauer, die die BVV auf die entsprechende VzK warten musste, zu entschuldigen. Da die Thematik auf verschiedenen Ebenen der BVV diskutiert wurde und so die BVV vom aktuellen Stand der Entwicklungen unterrichtet war, erschien es dem Bezirksamt vertretbar, dieses Ersuchen nicht prioritär zu behandeln. Gleichwohl wird das Bezirksamt in Zukunft bemüht sein, eine solch lange Bearbeitungsdauer von Drucksachen der BVV zu verhindern.

Mit seinem Bezirksamtsbeschluss 756/2019 vom 09.04.2019, hat das Bezirksamt ein umfangreiches Konzept zur Steigerung der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum bzw. für institutionelle Strukturen geschaffen, die mehr Sicherheit und ein besseres Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum erreichen sollen. Aufgrund der personellen Engpässen im Präventionsbereich konnten die hier genannten Gremien „Sicherheit im öffentlichen Raum“ und „ortsbezogene Praxisrunde“ noch nicht einberufen werden. Wenn im Frühjahr 2020 das Präventionsteam verstärkt und wieder voll einsatzfähig ist, ist die Etablierung der hier genannten Gremien eine vordringliche Aufgabe des Präventionsbereiches. Das Bezirksamt wird dann im zuständigen Fachausschuss sein inhaltlich und zeitlich konkretisiertes Vorgehen vorstellen und zur Diskussion stellen, bevor es im Rahmen eines Schlussberichtes für das Ersuchen der BVV vom Bezirksamt endgültig beschlossen wird.

 

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 14.01.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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