Drucksache - 0219/V  

 
 
Betreff: Standortgarantie für Erhalt und Betrieb der Jugendverkehrsschule in der Bremer Straße!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
   Gruppe der Piraten
   Fraktion der CDU
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 07.02.2017
2. Beschluss vom 17.02.2017
3. VzK vom 11.07.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:            .06.2017

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0219/V

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Standortgarantie für Erhalt und Betrieb der Jugendverkehrsschule in der Bremer Straße!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0219/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Standort der Jugendverkehrsschule in der Bremer Straße 10 für die Mobilitätserziehung über einen Bebauungsplan zu sichern, langfristig in der jetzigen Größe zu erhalten und bedarfsgerecht zu entwickeln. Planungen, die die unmittelbar benachbarten Grundstücke betreffen, sind so auszurichten, dass Erhalt und Betrieb der Jugendverkehrsschule auch durch einen ungehinderten Zugang gesichert ist.

Entsprechendes Wegerecht ist sicherzustellen, bzw. wiederherzustellen. Anfragen, das Grundstück der Jugendverkehrsschule bebauen zu wollen, gegebenenfalls auch teilweise, sind abzulehnen. Zeitgleich mit einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan soll eine Veränderungssperre erlassen werden.

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, in Übereinstimmung mit der schulgesetzlichen Regelung in § 124a des Berliner Schulgesetzes sicherzustellen, dass der Standort der Jugendverkehrsschule in der Bremer Straße 10 instandgesetzt, saniert und der Betrieb durch die Beauftragung eines Betreibers auf vertraglicher Grundlage sichergestellt wird. Für dieSanierung ist der Einsatz von Drittmitteln zu prüfen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 04.07.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zur Beantwortung der DS Nr. 0219/V hat die Abteilung Stadtentwicklung , Soziales und Gesundheit folgende Zuarbeiten  von der Abteilung Schule, Sport und Facility Managment erhalten:

 

„Zuarbeit zum BVV-Beschluss Drs.Nr. 0219/V

Standortgarantie für Erhalt und Betrieb der Jugendverkehrsschule in der Bremer Straße!

 

Gemäß dem bis 2016 bestehenden Konsolidierungskonzept war die JVS Bremer Str. 10 zur Schließung vorgesehen.  Innerhalb der Anpassung des Konsolidierungsrahmens  und durch politische Beschlussfassung der BVV und des BA wurde von dieser Vorgehensweise abgesehen und der Betrieb der JVS an diesem Standort befürwortet und beschlossen.

 

Mit Pressemitteilung vom 07.03.2017 hat der Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management informiert, dass für das Jahr 2017 der Weiterbetrieb der JVS an den Standorten Bremer Str. 10 und Gottschedstr. 23 zur Mobilitätserziehung gesichert werden konnte. Als Betreiber der beiden Standorte konnte der Betreiber Wendepunkt gGmbH gewonnen werden.

 

Für den Betrieb der JVS ab 2018 ist die Durchführung eines lnteressenbekundungsverfahrens voraussichtlich ab August 2017 geplant, um auch anderen interessierten Betreibern die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre konzeptionellen Ansätze und Ideen vorstellen zu können. Unter allen eingereichten Interessenbekundungen wird das bestgeeignete Betreiberkonzept anhand vorab definierter Kriterien in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren ausgewählt werden.“

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„Weiterbetrieb der Jugendverkehrsschulen  (JVS) in der Bremer Straße 10 sowie der Gottschedstr. 23 für 2017 gesichert

Pressemitteilung Nr. 086/2017 vom 07.03.2017

 

Der Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management, Carsten Spallek, informiert:

 

Für das Jahr 2017 ist nunmehr der Weiterbetrieb der JVS an den Standorten Bremer Str. 10 und Gottschedst 23 zur Mobilitätserziehung gesichert. Als Betreiber der beiden Standorte konnte der Betreiber Wendepunkt gGmbH gewonnen werden . Die Beauftragung des Betreibers auf Grundlage einer entsprechender vertraglichen Grundlage steht unmittelbar bevor.

Für den Betrieb der JVS ab 2018 ist die Durchführung eines lnteressenbekundungs-verfahrens geplant, um auch anderen interessierten Betreibern die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre konzeptionellen Ansätze und Ideen vorstellen zu können. Unter allen eingereichten Interessenbekundungen wird das bestgeeignete Betreiberkonzept anhand vorab definierter Kriterien in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren ausgewählt werden .

,,Ich freue mich, mit der bevorstehenden Beauftragung des Betreibers Wendepunkt gGmbH einen verlässlichen und erfahrenen Partner zum Weiterbetrieb unserer bezirklichen Jungendverkehrsschulen  im laufenden Jahr gewonnen zu haben. Gerade im Innenstadtbezirk Mitte kommt der Mobilitätserziehung und der damit einhergehenden Reduzierung von Gefährdungssituationen im Straßenverkehr eine besondere Bedeutung zu.", so Bezirksstadtrat Carsten Spallek.

Medienkontakt:

Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Carsten Spallek , Tel. : (030) 9018-33900“

 

Da nunmehr das Bezirksamt auf bezirkseigenem Grundstück eine zulässige Nutzung auf Dauer weiterbetreiben möchte, besteht kein Planerfordernis gem. § 1 Abs.3 BauGB für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.. Die Erschließung ist gesichert, heranrückende Wohnbebauung muss auf die hier zulässigerweise stattfindende Verkehrsschulnutzung Rücksicht nehmen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:  keine

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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