Drucksache - 0217/V  

 
 
Betreff: Mitte unterstützt Obdachlose kurzfristig durch den Ausbau der Kältehilfeplätze
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Dr. Briest Kociolekl Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 07.02.2017
2. Beschluss vom 17.02.2017
3. VzK (Deckblatt) vom 06.06.2017
VzK_0217-V-Mitte unterstützt Obdachlose kurzfristig durch den Ausbau der Kältehilfeplätze
VzK_0217-V-Anlage-1_170330_RBB_Kältehilfesaison
VzK_0217-V-Anlage-2_Kältehilfe-Periodenauswertung_2016-17

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Anlage)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 31.Mai 2017

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0217/V

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Mitte unterstützt Obdachlose kurzfristig durch den Ausbau der Kältehilfeplätze

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2017 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0217/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Soziales zu

prüfen, ob die Anzahl der Kältehilfeplätze ausreichend ist.

Sofern die Senatsverwaltung weiteren Bedarf sieht, soll geprüft werden, wie kurzfristig die

Anzahl der Kältehilfeplätze im Bezirk erhöht werden kann. Insbesondere soll hierbei geprüft

werden:

-          Können die obersten beiden leer stehenden Etagen der Seestraße 59 kurzfristig für die

Kältehilfe nutzbar gemacht werden, indem diese über ASOG durch die zuständige

Senatsverwaltung formal beschlagnahmt werden bzw. in beiden Etagen Meldewachen aus

Brandschutzgründen postiert werden?

-          Welche weiteren leer stehenden Gebäude der öffentlichen Hand gibt es im Bezirk, die im

Rahmen des ASOG beschlagnahmt werden könnten?

-          Können jene Turnhallen, u.a. die in der Siemensstraße und in der Turmstraße 85b aus

welchen in den letzten Wochen Geflüchtete in MUFS oder Gemeinschaftsunterkünfte

umgezogen sind, bis zum Ende der diesjährigen Kältehilfe vorübergehend abendlich

genutzt werden?

 

Das Bezirksamt hat am …06.06.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Bedarfsprüfung der Kältehilfeplätze obliegt als gesamtstädtische Aufgabe der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Es ist beabsichtigt, ein Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe zu erarbeiten und umzusetzen. Hierzu sollen auch weitere Standorte für die Kältehilfe entwickelt werden. Der Bezirk Mitte hat hierbei seine Mitwirkungsbereitschaft erklärt, ist hierzu allerdings noch nicht kontaktiert worden. Nach Abschluss der Kältehilfesaison 2016/17 hat die SenIAS in ihrer Presseerklärung die vorhandenen Plätze als ausreichend bestätigt. Die Auslastung lag gem. der Auswertung der GEBEWO bei durchschnittlich 90,4%. Die stärkste Auslastung hatten dabei die Innenstadtbezirke (Anlage rbb-Panorama vom 30.03.2017 dazu). Die Sen IAS hat angekündigt, die Zahl der finanzierten Plätze von 800 auf 1000 zu erhöhen.

 

Der Bezirk Mitte ist bereits mit einem großen Anteil an dem Berliner Hilfsangebot in der Saison 2016/17 beteiligt.

(Berliner Stadtmission mit insgesamt 121 zuwendungsfinanzierten Schlafplätzen + bis 200

eigenfinanzierten Schlafplätze,.

Sozialdienst kath. Frauen e.V. mit 10 zuwendungsfinanzierten Schlafplätzen,

Caritas mit 25 zuwendungsfinanzierten Schlafplätzen,

Klik e.V. mit 10 zuwendungsfinanzierten Schlafplätzen und

Neue Chance mit 59 zuwendungsfinanzierten Schlafplätzen)

 

 

Die Adresse Seestr. 59 ist ein Weddinger Wohnhaus, gemeint ist sicherlich die Seestr. 49, in der sich bereits in der Saison 2015/16 und 2016/17 eine Kältehilfe befunden hat. Für eine Beschlagnahme wäre der Bezirk Mitte als zuständige Ordnungsbehörde nach dem ASOG zuständig. Eine Beschlagnahme durch den Bezirk würde schon aufgrund eines fehlenden Bedarfes nicht durchgesetzt werden können. Der Eigentümer hatte mit viel Unterstützung die jetzigen Kältehilfen geschaffen. Die Nutzung der möglicherweise noch freien Flächen wäre wahrscheinlich ohne kostenintensive Umbauarbeiten nicht möglich gewesen. Eine weitere Nutzung für die Saison 2017/18 schließt sich durch einen bevorstehenden Umbau der Immobilie und einer anderweitigen Nutzung aus.

 

Weitere öffentliche Immobilien zur Nutzung als Kältehilfe sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

Gemäß Entscheidung des BzBm sind freigezogene Turnhallen mit größerer Priorität wieder der Nutzung durch die Schulen zuzuführen.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den 06.06.2017

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 

 
 

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