Drucksache - 0214/V  

 
 
Betreff: Ehemalige BVG-Hauptwerkstätten Uferstr. 8-10 - droht nach Grundstücksteilung und Verkauf nun den dortigen Ateliers die Kündigung?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage DIE LINKE vom 07.02.2017
2. Antwort vom 06.03.2017

Wir fragen das Bezirksamt:

Nach dem Erwerb des Grundstücks durch eine „Uferhallen AG“ wurden auf dem Grundstück in erheblichem Ausmaß vorher ungenutzte Büros, Hallen und Werkstätten an insgesamt über 70 Künstlerinnen und Künstler, kulturelle Einrichtungen und kulturwirtschaftliche Betriebe vermietet und so ein gewichtiger Ort der kulturellen Infrastruktur im Bezirk Mitte geschaffen. In jüngster Zeit wurde das Grundstück offensichtlich durch die Eigentümerin geteilt und der südliche Grundstücksteil als Bauland veräert. Dort schaffende Nutzerinnen und Nutzer befürchten, nun eine Kündigung eines Großteils der Ateliers und damit den ersatzlosen Verlust ihrer Arbeitsplätze, sowie den Abriss nicht denkmalsgeschützter Gebäudeteile, um dem Neubau von teuren Wohnungen Platz zu machen.

Wir fragen deshalb das Bezirksamt:

  1.                Gibt es für das Grundstück Uferstr. 8-10 bau- und/oder planungsrechtliche Einschränkungen wie z.B. einen  Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan oder eine Erhaltungssatzung?
    1.                Liegt für das Grundstück eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag vor? Wenn ja, wie wurde bzw. wird diese bzw. dieser beschieden?
    2.                Gibt es eine Möglichkeit, einen Umnutzungsantrag Gewerbe-Wohnen für einen abgeteilten Grundstücksteil zu versagen?
  1.                Welche Gebäude auf dem Grundstück stehen unter Denkmalschutz?
  2.                Sieht das Bezirksamt einen Ansatzpunkt für eine Rekommunalisierung des Grundstücks durch die Ausübung eines Vorkaufsrechts?
  3.                Sieht das Bezirksamt einen Ansatzpunkt für die Verhandlung eines städtebaulichen Vertrages zum Schutz der kulturellen Infrastruktur?

 

 
 

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