Drucksache - 0199/V
Wir fragen das Bezirksamt: Einleitung: Im Bahnhofsgebäude Gesundbrunnen sind verschiedene Läden untergebracht. Hierzu zählt auch ein Bioladen mit einem durch ein Drehkreuz gesichertem Eingangsbereich. Es ist der einzige Laden, der einen beschränkten Zugangsbereich aufweist. 1. Frage: Warum wurde bei der Fertigstellung des Gebäudes bzw. bei der Bauabnahme nicht auf die Einhaltung der in der Bauordnung festgelegten Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden hingewiesen bzw. die Genehmigung so erteilt? 2. Frage: Hält das Bezirksamt es für sinnvoll den Betreiber des Ladens unter Androhung eines Bußgeldes darauf hinzuweisen, dass nach der gültigen Bauordnung Ladenzugangsflächen barrierefrei zugänglich sein müssen, - wenn nein warum nicht? 3. Frage: Was gedenkt, das Bezirksamt zur Herstellung der Barrierefreiheit in diesem Ladenlokal zu unternehmen, bzw. wenn nichts, warum nicht?
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