Drucksache - 0199/V  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit bei Supermärkten bei Bauabnahmen irrelevant?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:. 
Verfasser:1.
2. Konrad Freitag
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage Gruppe der Piraten vom 07.02.2017
2. Antwort vom 08.03.2017

Wir fragen das Bezirksamt:

Einleitung:

Im Bahnhofsgebäude Gesundbrunnen sind verschiedene Läden untergebracht. Hierzu zählt auch ein Bioladen  mit einem durch ein Drehkreuz gesichertem Eingangsbereich.  Es ist der einzige Laden, der einen beschränkten Zugangsbereich aufweist.

1. Frage:

Warum wurde bei der Fertigstellung des Gebäudes bzw. bei  der Bauabnahme nicht auf die Einhaltung der in der Bauordnung festgelegten Barrierefreiheit bei öffentlichen  Gebäuden hingewiesen bzw. die Genehmigung so erteilt?

2. Frage:

lt das Bezirksamt es für sinnvoll den Betreiber des Ladens unter  Androhung eines Bußgeldes darauf hinzuweisen, dass nach der gültigen  Bauordnung Ladenzugangsflächen barrierefrei zugänglich sein müssen, - wenn  nein warum nicht?

3. Frage:

Was gedenkt, das Bezirksamt zur Herstellung der Barrierefreiheit in diesem Ladenlokal zu unternehmen, bzw. wenn nichts, warum nicht?

 

 
 

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