Drucksache - 0156/V  

 
 
Betreff: Nikolaiviertel baulich ertüchtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Dr. Briest Neubert Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne, SPD vom 10.01.2017
2. Beschluss vom 20.01.2017
3. VzK SB vom 10.12.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  14.11.2019

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0156/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Nikolaiviertel baulich ertüchtigen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0156/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Verwendung von Fördermitteln (z.B. SIWA) das Nikolaiviertel baulich aufzuwerten ist. Insbesondere soll(en):

- Der Uferbereich nach dem Ende der Bauarbeiten des Wasserschifffahrtsneubauamtes baulich aufgewertet werden,

- die Blumenbeete entlang der Rathausstraße und Spandauerstraße neu gestaltet und gegen den Übertritt von FußgängerInnen geschützt werden durch entsprechende bauliche Vorkehrungen. Auch sollen vorhandene Trampelpfade als Wegeverbindungen angelegt werden. Pflegepatenschaften mit Gewerbetreibenden sind anzustreben,

- geprüft werden, ob die mitten im Uferbereich befindliche einzelne Straßenlaterne, die oberirdisch scheinbar nachträglich verkabelt wurde, entfernt / verlegt werden kann,

- eruiert werden, ob und wo im Nikolaiviertel Wege barrierefrei gestaltet werden können durch abgesenkte Bordsteine.

- Gehwegschäden behoben werden.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sicherzustellen, dass diesbezügliche Bauarbeiten im öffentlichen Straßenland in enger Absprache mit den Akteuren vor Ort durchgeführt werden. Umbauarbeiten im Uferbereich sollten grundsätzlich zwischen Herbst und Frühling erfolgen, um eine Außenbestuhlung der Geschäfte vor Ort während der Hauptsaison zu ermöglichen.

 

Das Bezirksamt hat am 26.11.2019  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

„SIWA“ ist die Kurzform für „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“. Es ist ein Sondervermögen gem. §§ 26 Abs. 2, 113 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Berlins, das Ende 2014 als Gesetz von den Fraktionen der SPD und CDU im Abgeordnetenhaus auf den Weg gebracht worden war. In seiner Sitzung vom 26. Januar 2017 hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine Änderung des SIWA-Gesetzes beschlossen. Das Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt wird um einen Nachhaltigkeitsfonds erweitert: Aus SIWA wird SIWANA.

Aus dem Sondervermögen sollen Investitionen in die Infrastruktur des Landes Berlin im Zusammenhang mit der wachsenden Stadt finanziert werden. Dazu soll eine jährliche Tilgung in Höhe von mindestens 80 Mio. Euro erfolgen. Die dritte Säule von SIWANA ist ein Nachhaltigkeitsfonds. Um zu verhindern, dass im Fall einer konjunkturellen Krise öffentliche Ausgaben in unerwünschtem Maße zurückgeführt werden müssen, wird damit ein Puffer geschaffen, um bis 2020 jederzeit die Einhaltung der Vorgaben für das strukturelle Defizit zu gewährleisten. Die Höhe des Nachhaltigkeitsfonds entspricht etwa einem Prozent des jährlichen Haushaltsvolumens, wobei der antizipierte Haushalt 2019/2020 in Höhe von dann etwa 29 Mrd. Euro als Bemessungsgrundlage dient.

Aus der Beschreibung wird deutlich, dass mit SIWNA-Mitteln Investitionen in die Infrastruktur gefördert werden sollen. Bei den in der Drucksache Nr. 0156/V genannten baulichen Ertüchtigungen handelt es sich aber nicht um Maßnahmen, die dem investiven Aufgabenkreis zuzuordnen sind, sondern um Maßnahmen der Straßenunterhaltung.

Ein Einsatz konsumtiver Mittel durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) oder -wie in diesem Fall einschlägig-, die Wiederherstellung nach Sondernutzung durch den Sondernutzer sind angezeigt.

Der Uferbereich wurde nach Beendigung der Sondernutzung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt wiederhergestellt. Alle Schäden wurden beseitigt.

Die Beete entlang der Rathausstraße sind als Gehölzflächen mit Bodendeckern gestaltet.

Unter einem Bodendecker versteht man eine niedrige Pflanze (Staude, Rose, Sträucher) mit der  eine offene Fläche rasch zuwächst und dann trotz extensiver Pflege (weil Wildkräuter sich dann nicht mehr ansiedeln können) jahrelang gut anzusehen ist.

Entlang der Spandauer Straße befinden sich Rasenflächen in den Beeten.

An beiden Straßen wurden die Flächen im Jahr 2018 neu bepflanzt. Anfang dieses Jahres wurden die Beete beider Straßen mit Tiergartenband zum Schutz der Pflanzen eingefasst und damit eindeutig signalisiert, dass das Betreten der Flächen untersagt ist und keine Trampelpfade gewünscht sind.

Es handelt sich bei den Beeten um sogenanntes Verkehrsbegleitgrün, das als öffentliches Straßenland gewidmet ist. Verkehrsbegleitgrün (auch Weg- oder Straßenbegleitgrün) ist ein Sammelbegriff für sämtliche, zu einem Verkehrsweg gehörenden Grünflächen und Gehölzpflanzungen.

Nach Maßgabe der Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) i.V.m. den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Straßenüberwachung) können keine Wege zwischen den Beeten angelegt werden, die nach einem Umbau auch weiterhin als verkehrssicher im Sinne des Berliner Straßengesetzes einzustufen wären.

Die Feststellung und Behebung von Gehwegschäden findet regelmäßig im Rahmen der Straßenüberwachung durch das SGA statt.

Die Zuständigkeit für die einzeln stehende Laterne liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK), Abt. V B E. Die oberirdische Verkabelung der Straßenbeleuchtung befand sich lediglich im Bereich Spreeufer 6, derzeit arbeitet die Stromnetz Berlin AG an dieser Problematik.

Im Hinblick auf die Barrierefreiheit hat das SGA eine Überprüfung des öffentlichen Straßenlandes eingeleitet. Dort, wo eine Bordsteinabsenkung möglich ist, ist eine Finanzierung aus dem Sonderprogramm „Fußverkehrsstrategie für Berlin – Barrierefreie öffentliche Räume“ der SenUVK denkbar. Im Ergebnis der Überprüfung wird das SGA mögliche Projekte erarbeiten und diese bei der SenUVK für die Aufnahme in das Förderprogramm für 2020 anmelden.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 26.11.2019

 

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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