Drucksache - 0153/V  

 
 
Betreff: FHAIN/XBERG ZUM VORBILD NEHMEN: SEXISTISCHE UND DISKRIMINIERENDE WERBUNG RAUS AUS MITTE!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
24.04.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
4. BE WiArb 13.09.2017
5. Beschluss vom 22.09.2017
6. VzK ZB vom 20.02.2018
7. Anlage
8. VzK SB vom 05.11.2018
9. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

(Text siehe Rückseite)


 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 2018

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Telefon: 32200

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0153/V

Mitte von Berlin

 

__________________________________________________________________________

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

über Friedrichshain-Kreuzberg zum Vorbild nehmen: sexistische und diskriminierende Werbung raus aus Mitte!

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dass sexistische, frauenfeindliche und diskriminierende Werbung auf Werbeflächen im öffentlichen Raum im Bezirk Mitte verboten wird.

Die Kriterien dazu sollen vom Frauenbeirat übernommen werden. Verstöße gegen die vertraglichen Festsetzungen sollen mit Geldbußen bestraft werden.

 

Das Bezirksamt hat am 30.10.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat die Anregung aufgegriffen.

Seit dem Herbst 2017 besteht eine Internetseite (https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/beauftragte/gleichstellung/formular.606694.php) auf der Menschen die Möglichkeit haben, Werbung, die sie für sexistisch und/oder diskrimi-nierend erachten, mitzuteilen. Ergänzend bestehen auch andere Wege der Einrei-chung von Beschwerden über den Postweg, telefonisch oder per E-Mail.

Das ist bis zum Stichtag 18.10.2018 insgesamt nur 8 mal genutzt worden. In keinem der Fälle handelte es sich hierbei um Flächen, die das Bezirksamt verantwortet. Alle Beschwerdeführer (2 Frauen, 8 Männer) sind von weiteren Beschwerdemöglichkeiten informiert worden. In Frage kommen hierbei nicht nur der Deutsche Werberat, son-dern auch die Firmen, die das Werbemotiv erstellt oder angebracht haben.

Eine Beschwerde war eine Beleidigung gegen das Bezirksamt.

Die erste Jurysitzung hat im ersten Quartal 2018 stattgefunden.

In der ersten Sitzung der Jury wurde deutlich, dass ein fachlicher Aspekt nicht perso-nell abgedeckt ist. Die Frage von Männlichkeiten sollte durch eine entsprechende Fachkraft unterstützt werden können.

Gemäß der Geschäftsordnung ist keine weitere Jurysitzung einberufen worden, da keine Beschwerde vorlag, die eigene Flächen betraf.

Am 9. Januar 2018 hat die Senatorin Günter, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in einer Presseerklärung, erläutert, dass „das Verfahren für die Aus-schreibung der Werberechte auf öffentlichem Straßenland erfolgreich abgeschlossen (ist). Die Sondernutzungsrechte zur Aufstellung und zum Betrieb von freistehenden Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland im Land Berlin wurden neu geordnet und ab 2019 für 10 bzw. 15 Jahre neu erteilt. Den Werbeunternehmen werden einheitliche Vorgaben zu Betrieb und Ausgestaltung der Werbeanlagen gemacht. Zum Beispiel dürfen auf den Werbeanlagen keine laufenden Bilder oder blinkende Sequenzen gezeigt werden, zudem müssen sie einheitlichen Designvorgaben des Landes Berlin entsprechen. Sexistische oder gewaltverherrlichende Werbung ist verboten.

Die bisherige Vertragslage war durch die Verbindung der Werbung mit Sachleistungen wie beispielsweise dem Betrieb von Toiletten oder Brunnen und die Vielzahl der verschiedenen Verträge sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene intransparent und unübersichtlich. Die zahlreichen Werbeverträge wurden daher alle gekündigt und laufen im Wesentlichen zum 01.01.2019 aus.“

Auf eine Mündliche Anfrage einer Abgeordneten hat Frau Senatorin Günter folgende Antwort übermittelt:

Gegenwärtig enthalten die berlinweiten Verträge des Landes Berlin über Werbung im öffentlichen Straßenland entweder gar keine oder nur sehr eingeschränkte ent-sprechende Regelungen, die aber nicht ausdrücklich sexistische Werbung erwäh-nen, z.B. § 8 Abs. 7 des Toilettenvertrags: Die von Wall vorgeführte Werbung darf nicht gegen Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstoßen.

nftig wird in allen ausgeschriebenen Verträgen folgende Regelung enthalten sein:

Das Werbeunternehmen hat sicherzustellen, dass die Werbung den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen und den guten Sitten (insbesondere keine sexistischen, diskriminierenden, kriegs- oder gewaltverherrlichenden Inhalte) entspricht. Die Grundsätze des Deutschen Werberates sind einzuhalten.

Zu beachten ist dabei, dass das Land Berlin auf der Grundlage der Werbeverträge nicht direkt auf die Werbetreibenden, sondern nur auf seinen unmittelbaren Vertragspartner, also das jeweilige Werbeunternehmen Einfluss nehmen kann. Es empfiehlt sich daher, dass in Fällen sexistischer Werbung immer auch der Deutschen Werberat eingeschaltet wird, da dieser besser auf die Werbetreibenden selbst ein-wirken kann und dies in der Vergangenheit aufgrund von Beschwerdeverfahren auch bereits in zahlreichen Fällen erfolgreich gemacht hat.

Wird eine sexistische Werbung vom Werberat nicht beanstandet oder trotz erfolgter Rüge durch den Werberat nicht eingestellt, kann die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Verweis auf die Regelungen des mit ihr geschlossenen Werberechtsvertrags das Werbeunternehmen auffordern, die betreffende Werbung zu entfernen und, sollte das Werbeunternehmen dies verweigern, nach entsprechender Mahnung auf Kosten des Werbeunternehmens die Werbung abhängen bzw. unkenntlich machen.“

Da aus unserer Sicht der Beschwerdeweg über den Deutschen Werberat kein effektives Mittel zur Bekämpfung sexistischer und diskriminierender Motive darstellt, hat das Bezirksamt in einem Schreiben an Frau Senatorin Günter angeregt, eine Berliner Jury zu gründen. Siehe Anlage.

Die in der Anlage angekündigte Broschüre ist noch nicht fertig erstellt.

Wir hoffen auf eine positive Reaktion und die Gründung einer Berliner Jury.

 

A) Begründung:

 


B) Rechtsgrundlage

§ 13 i.V.m. §36 BezVG

 

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, den 30.10.2018

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 
 

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