Drucksache - 0148/V  

 
 
Betreff: Mehr Ordnung im öffentlichen Raum: Fahrräder reparieren, nicht verschrotten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Dr. Briest Neubert Kurt und die übrigen Mtiglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
27.02.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
24.04.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 10.01.2017
2. Änderungsantrag AfD vom 17.01.2017
3. überwiesen
4. BE WiArb vom 24.04.2017
5. Beschluss vom 18.05.2017
6. VzK SB vom 03.05.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 09.04.2019

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.: 32200

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0148/V

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Fahrräder reparieren, nicht verschrotten

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.01.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0148/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie offensichtlich herren- bzw. damenlose und daher vom Ordnungsamt zu entfernende Fahrräder im öffentlichen Raum über eine Kooperation mit Dritten registriert, aufgearbeitet und an Personen mit geringem Einkommen (insb. Kinder und Jugendliche), und Jugendverkehrsschulen weitergegeben werden können. Hierbei soll eruiert werden, inwiefern die Feststellung der Fahrräder statt durch das Ordnungsamt durch den Träger erfolgen kann, um personelle Kapazitäten im Ordnungsamt für dringlichere Aufgaben einzusetzen.

 

Das Bezirksamt hat am  30.04.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht  zur Kenntnis zu bringen.

 

Im Ordnungsamt befasst sich eine spezielle Arbeitsgruppe mit der Aufgabenstellung aufgegebenes Eigentum (z.B. Fahrräder).

Wenn entsprechende Feststellungen gemacht werden, werden die aufgegebenen Gegenstände mit einem Gelbpunkt versehen und diesbezügliche Dokumentationen/Protokolle an die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes (ZAB) weitergegeben.

Die ZAB übermittelt dann in regelmäßigen Abständen Sammellisten an die Polizei zur Überprüfung, ob sich z.B. gestohlene Fahrräder bei den aufgegebenen Gegenständen befinden. Nachfolgend erfolgt eine Beauftragung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe mit der Aufgabenstellung Entsorgung.

 

Die Feststellung der Fahrräder und der nachfolgende Prüfvorgang sind hierbei als hoheitliches Handeln anzusehen, welches nicht an Dritte delegiert werden kann. Es liegt hier eine originäre Zuständigkeit des Ordnungsamtes vor.

 

Eine Aufgabenweitergabe vom Ordnungsamt an Dritte zur Feststellung aufgegebener Fahrräder ist nicht möglich.

 

Ob möglicherweise die BSR zu einer Kooperation mit Dritten zur Aufarbeitung von aufgegebenen Fahrrädern bereit wäre, kann durch das Bezirksamt nicht beurteilt werden.

 

Ergänzend sei darauf aufmerksam gemacht, dass es bereits Firmen gibt, die  professionell ungenutzte Fahrräder und Fahrradteile verwerten (Bsp. www.fahrradleichen.de ).  Ihre Arbeit sehen sie als Beitrag zum Umweltschutz und als Teil ihrer sozialen Verantwortung: Große Teile des Kontingents werden an soziale Einrichtungen weitergegeben. Der Rest wird verkauft und so wieder in Umlauf gebracht.

 

 

 

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

Berlin, den 30.04.2019

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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