Drucksache - 0083/V
Wir fragen das Bezirksamt: Begrünte Dächer, gepflegte Stadtgärten, grüne Hinterhöfe und Fassadengrün liegen in der Verantwortung von EigentümerInnen und MieterInnen.
Mit welchen Maßnahmen fördert das Bezirksamt bisher die Sensibilität für Das Thema „Stadtgrün“? 2. Falls bishe rnicht differenziert wird: Plant das Bezirksamt aufgrund nicht Ein deutiger juristischer Vorgaben durch das Landesgesetz oder deren Ausführungsvorschriften, eigene juristische Auslegungen zur Differenzierung vorzunehmen? 3. Welche Anreize für bürgerschaftliches Engagement und die Umsetzung und Betreuung der oben genannten Maßnahmen durch MieterInnen und EigentümerInnen gibt es seitens des Bezirksamtes?
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