Drucksache - 0078/V  

 
 
Betreff: Finanzierung der externen Begleitung des Projektes "Schülerhaushalt" sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok Linnemann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.12.2016
2. Beschluss vom 21.12.2016
3. Version vom 06.12.2016
4. VzK vom 13.03.2017
5. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: ……..2017

Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel.:44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0078/V

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Finanzierung der externen Begleitung des Projektes "Schülerhaushalt" sicherstellen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am  15.12.2016 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.  0078/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Finanzierung der externen Begleitung des Projektes "Schülerhaushalt" im kommenden Jahr und darüber hinaus sicherzustellen.

 

Für die Finanzierung im Jahr 2017 ist ein Finanzierungskonzept vorzulegen. Dafür soll eine Bedarfsanalyse vorgenommen und mögliche externe Mittelgeber*innen gesucht werden. Alternativ soll geprüft werden, ob die Finanzierung der externen Projektbegleitung durch die Einführung eines neuen Haushaltstitels im Schulhaushalt im Jahr 2017 möglich ist.

 

Der BVV ist bis zur Januar-BVV 2017 zu berichten.

 

Das Bezirksamt hat am 07.03.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Bereits in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs.-Nr. 0036/IV wurde ausführlich dargelegt, dass es sich beim Projekt "Schülerhaushalt" um ein inhaltlich als Beteiligungsverfahren ausgerichtetes Projekt an Schulen handelt, bei dem Schülerinnen und Schülern in einem demokratischen Prozess über den Einsatz eines Budgets entscheiden. Die Servicestelle Jugendbeteiligung übernimmt dabei - bisher finanziert aus dem Jugenddemokratiefonds - die Aufgabe der praktischen Begleitung der Schulleitungen, Lehrkräfte und Sozialarbeiter_innen.

 

Die Finanzierung aus dem Jugenddemokratiefonds ist nach Aussage der Servicestelle Jugendbeteiligung nicht mehr möglich.

 

Zu den Leistungen der notwendigen externen Begleitung gehörten bisher:

 

-          Durchführung von Informationsgesprächen mit Schulleitungen über Projektinhalt und –idee

-          Unterstützung bei der Organisation des Ablaufes der Auftaktveranstaltungen an den Schulen zur Information für Lehrer_innen und Schüler_innen

-          aktive Begleitung und Austausch mit betreuunden Lehrpersonen und koordinierenden Schüler_innen

-          Schnittstelle zwischen Schüler_innen, Schulleitungen, Kinder- und Jugendbüro

-          Evaluierungsgespräch mit Schülervertreter_innen

-          Evaluierungsgespräch mit betreuenden Lehrpersonen

-          Auswertungsgespräch mit Schulaufsicht, Schulleitungen, Kinder- und Jugendbüro Mitte, Servicestelle Jugendbeteiligung

 

Zielgruppe dieser Leistungen sind ausschließlich Personal der Schulen und Schüler_innen, also nicht bezirkliches Personal.

 

Das Projekt selbst soll laut "Handbuch Schülerhaushalt" der Servicestelle Jugendbeteiligung dazu beitragen, dass

-          Kinder und Jugendliche über den Kreis der bereits Engagierten hinaus an politischen Entscheidungen teilhaben zu lassen und zu politischer Beteiligung zu motivieren,

-          demokratisches Handeln durch eigenes Erleben zu lernen,

-          politische Prozesse anhand eines konkreten Beispiels kennenzulernen,

-          die Verbundenheit mit der Schule durch Mitverantwortung über ihre Ausgestaltung zu stärken,

-          eine Brücke zwischen Politik, Verwaltung und Jugendlichen zu schlagen.

 

Die Ziele des Projektes sind somit Teil des Auftrages der Schule gemäß § 1 und ebenfalls Teil der von der Schule umzusetzenden Bildungs- und Erziehungsziele nach § 3 SchulG.

 

Das gesamte Projekt gehört somit zu den sogenannten "inneren" Schulangelegenheiten als Bestandteil des Unterrichts.

 

§ 109 SchulG regelt in diesem Zusammenhang die Aufgaben der Bezirke, die sogenannten "äußeren" Schulangelegenheiten. Weder die Durchführung eines solchen Projektes noch die Gewährleistung einer externen Begleitung gehören zu den Aufgaben der Bezirke.

 

Die notwendigen Sachmittel gleichwohl als Aufgabe des bezirklichen Schulamtes gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 SchulG wurden durch Auflagenbeschluss für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 zur Verfügung gestellt. Evtl. Honorarmittel wie im vorliegenden Fall finden sich in § 7 SchulG nicht wieder, da es sich um die Durchführung von Unterricht im weitesten Sinne handelt, für den die Zuständigkeit bei der Dienstbehörde – hier Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – liegt.

 

In der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs.-Nr. 0036/IV wurde bereits ausführlich diesbezüglich ausgeführt. Es wird daher im Übrigen inhaltlich auf die Beantwortung verwiesen.

 

Eine erste Kostenkalkulation für 2017, die als Bedarfsanalyse zu werten ist, wurde von der Servicestelle Jugendbeteiligung bereits zur Steuerungsrunde Schülerhaushalt am 01.11.2016 vorgelegt, die endgültige Fassung liegt seit dem 20.01.2017 der Vorsitzenden des Schülerausschusses, dem Leiter der Regionalen Schulaufsicht und dem Schulamt vor. Hierin sind Sachausgaben in Höhe von insgesamt 2.545,00 € enthalten, die vom Schulamt gemäß § 7 SchulG übernommen werden können.

 

Darüber hinaus enthält die Kalkulation insgesamt 11.440,80 € Personalausgaben, die aus den oben genannten Gründen vom Schulamt nicht getragen werden können. Davon sind 175,00 € für die Auftaktveranstaltung abzuziehen, mithin noch 11.265,80 €, zu deren Finanzierung sich das Schulamt ausnahmsweise aus Mitteln der Sammelstiftung Kreuzberg bereit erklärt hat, um den Start des Projektes in 2017 überhaupt möglich zu machen und die Zeit der Suche nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten zu überbrücken.

 

Die Suche nach möglichen externen Mittelgeber*innen selbst nach Mitteln, für deren Etatisierung das Schulamt nicht zuständig ist, erübrigt sich daher, die Einführung eines neuen Haushaltstitels im Jahr 2017 ebenfalls.

 

Die Mitglieder der Steuerungsrunde Schülerhaushalt, zu denen auch Vertreter aller Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung Mitte gehören, wurden daher bereits zur Sitzung am 01.11.2016 über diese grundsätzliche Sachlage informiert und gebeten, ihrerseits nach Finanzierungsmöglichkeiten des von Ihnen gewünschten Projektes zu suchen und sich über Ihre Fraktionen und Ausschüsse bei in Frage kommenden Stellen dafür einzusetzen. 

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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