Drucksache - 0075/V  

 
 
Betreff: Sicher spielen: Spielplatz-"Ausbrüche" vermeiden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Hemmer Roet Dietzsch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
18.01.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.12.2016
3.Beschluss vom 20.01.2017
4. VzK vom 07.06.2017
6. Anlage zu VzK_0075_V

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin        .        .2017

Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, 33500

Straßen und Grünflächen

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0075/V

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

Sicher spielen: Spielplatz-„Ausbrüche“ vermeiden

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am19.01.2017 folgendes Er-suchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.0075 /V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, alle öffentlichen Spielplätze des Bezirkes, bei denen sich die Zauntüren hrend des Spielens durch einfaches Aufdrücken nach außen öffnen lassen, mit Sicherungen gegen ein Hineinlaufen der Kinder in den Straßen-verkehr nachzurüsten. Dazu wird zunächst eine Aufstellung der Spielplätze ausgear-beitet, bei denen sich die Spielplatztüren ohne Sperre, ohne Riegel oder Klinke in beide Richtungen - also auch nach außen - leicht Öffnen lassen.

 

Im Anschluss wird für die entsprechenden Türen die kostengünstigste Sicherung einge-baut. Sollten sich nicht überall entsprechende Aufbau-Schliungen anbringen lassen, muss über Scharniersperren oder Ersetzungsmaßnahmen der betreffenden Türen nach-gedacht werden. Explizit einbezogen werden müssen der Otto-Spielplatz in Moabit, der Spielplatz in der Klopstockstraße und der Spielplatz hinter dem Schloss Bellevue.

 

 

Das Bezirksamt hat am   23.05. 2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Alle öffentlichen Kinderspielplätze im Bezirk Mitte sind auf Grundlage des Gesetzes über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) vom 15. Januar 1979 (GVBl. S. 90), in der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 388), geändert durch Art. XI des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617) und den Ausführungsvorschriften zu §§ 7 und 10 des Kinderspielplatzgesetzes über die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Kinderspiel-plätzen (AV Verkehrssicherheit öffentliche Kinderspielplätze) vom 17.Mai 2016 erbaut und gestaltet worden.

 

In der Ausführungsvorschrift  zur Verkehrssicherheit auf Kinderspielplätzen Punkt 2 -Sicherheitsrelevante Anforderungen heißt es dazu unter Punkt 2.1.1: „Öffentliche Spiel-plätze sind gegenüber Gefahrenquellen wie Straßen, Bahnstrecken, Wasserläufen, Böschungen etc. mit einer wirksamen Einfriedung zu versehen“.

 

 

 

 

 

Weiter heißt es unter Punkt 2.1.2- Ein und Ausgänge:

Ein- und Ausgänge an Straßen gelegener Spielplätze sind so zu sichern, dass den Nutzenden das Verlassen des Spielplatzes bewusst wird.“

 

Es liegt vor allem in der Verantwortung der Aufsichtspersonen bei Kleinkindern darauf zu achten, dass diese den Spielplatz nicht verlassen. Diese Verantwortung kann der Bezirk nicht übernehmen.

 

Der Spielplatz hinter dem Schloss Bellevue, wie in der oben aufgeführten Drucksache hat keinen direkten Zugang zu einer Straße und muss deshalb keine Einfriedung auf-weisen. Er ist aufgrund des Lieferverkehrs für das Teehaus im Englischen Garten sowie des Radverkehrs mit einem Zaun und Türen abgesichert.

 

Der Spielplatz in der Klopstockstraße ist mit einem in den Ausführungsvorschriften entsprechenden Zaun und Pendeltüren gesichert und der Kinderspielplatz in der Ottostraße durch Hecken und Ballfangzäunen.

 

Da ca. 95 % aller Spielplätze im Bezirk Mitte an eine Straße grenzen, müssten ent-sprechend des vorliegenden Beschlusses ca. 250 Kinderspielplätze mit Schlössern oder Scharnieren nachgerüstet werden.

 

Dabei würden durchschnittliche Kosten in Höhe von ca. 1.000 € je Spielplatz zur Nach-rüstung anfallen. Im Nachgang würden sehr hohe Reparaturkosten entstehen, da erfahrungsgemäß Schlösser und andere technische Einrichtungen regelmäßig zerstört bzw. unbrauchbar gemacht werden. Diese zusätzlichen Sachmittel sind weder in diesem noch im nächsten Doppelhaushalt etatisiert.

 

Wie bereits ausführlich dargelegt, entsprechen alle Kinderspielplätze im Bezirk Mitte den einschlägigen Gesetzen und Ausführungsvorschriften.

Die ersuchte Umrüstung ist weder rechtlich erforderlich, noch fachlich geboten.

 

Als Anlage liegt eine Auflistung aller Spielplätze, bei denen die Ausgänge an eine Straße grenzen und nachgerüstet werden müssten, bei.

 

 

A) Rechtsgrundlage: 

 

§ 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,             .          .2017

 

 

 

 

 

von DasselWeißler

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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