Drucksache - 0064/V  

 
 
Betreff: Gewerbliche Wohnraum-Zweckentfremdung ahnden, modernes Wohnen und Home-Sharing unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Hemmer Dietzsch 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
26.01.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.12.2016
2. BE Bürgerdienste vom 24.01.2017
3. Beschluss

 

-          Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen
Zugunsten von Home--Sharing einzusetzen.

-          Das Bezirksamt wird darüber
Hinaus ersucht, zur zeitlichen Überbrückung bis zu der Umsetzung oben genannter
Regelungen, eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot
Zu erlassen. Darin soll deutlich erkennbar sein, dass ich das Bezirksamt natürlich an geltende Landesgesetzgebung hält, allerdings in den Grenzen der jüngsten
Gerichtsentscheidungen. Das Bezirksamt Mitte duldet daher mehr als einmal und
Bis zu 182 Tagen im Jahr das Home--Sharing in Haupt--und Zweitwohnungen. Vermietungsmöglichkeiten über Online--Portale werden nicht ausgeschlossen.

 

 

Der Ablehnung wird mehrheitlich zugestimmt.

 
 

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