Drucksache - 0057/V  

 
 
Betreff: Eltern politisches Ehrenamt ermöglichen - für eine Kinderbetreuung während der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Fischer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
03.01.2017 
3. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.12.2016
4. Beschluss vom 20.12.2016
5. VzK vom 11.07.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 04.07.2017

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.:32200

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0057/V

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme über

 

Eltern politisches Ehrenamt ermöglichen - r eine Kinderbetreuung während der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0057)

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Kinderbetreuung während der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung für Bezirksverordnete mit Betreuungsbedarf realisierbar ist. Vom Bezirksamt ist eine Bedarfsanalyse und ein Finanzierungskonzept bis zum 31.3.2017 vorzulegen.

 

Das Bezirksamt hat am 04.07.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu dem Gegenstand hatte das Bezirksamt bereits in der Sitzung des Ältestenrates am 16. Mai 2017 vollumfänglich berichtet und kann jetzt nach einer Abfrage der Bezirksverordneten durch das Büro der Bezirksverordnetenversammlung einen Abschlussbericht zu der Prüfung vorlegen.

 

Hinsichtlich einer Konzeption kann das Bezirksamt jedoch lediglich Anregungen zu einer eigenständigen Regelung durch die Bezirksverordnetenversammlung für die Berechtigung und Nutzung der Kinderbetreuung machen.

 

a) Prüfung der Voraussetzungen, unter welchen eine Kinderbetreuung während der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung für Bezirksverordnete mit Kinderbetreuungsbedarf realisierbar ist

 

Ein Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung besteht nicht, es gibt jedoch keine Vorschriften, die der Tatsache entgegenstehen, dass die Bezirksverordneten­versammlung in eigener Verantwortung eine Kinderbetreuung vorsieht und hierfür Mittel bindet.

 

Dabei wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Mittel selbstverständlich bei der Durchführung anderer Maßnahmen und für die Finanzierung anderer Projekte nicht zur Verfügung stehen.

 

Weiterhin wurde in den Zuarbeiten der Arbeitsbereiche deutlich dass eine Gleichbehandlung mit anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bezirksamt Mitte, für die weder eine Aufwandsentschädigung (wie für Bezirksverordnete) noch ein Sitzungsgeld (wie für Bezirksverordnete, rgerdeputierte, Beirats- und Kommissionsmitglieder) gezahlt wird, durchaus kritisch gesehen wird.

 

 

b) Bedarfsanalyse

 

Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung hat im Juni 2017 eine Abfrage der Bezirksverordneten durchgeführt und einen Bedarf bei acht Mitgliedern ermittelt.

 

 

c) Finanzierungskonzept

r das Finanzierungskonzept sind zwei Eckpunkte entscheidend, einerseits die Zahl und Dauer der Sitzungen, zu denen Kinderbetreuung angeboten wird und andererseits die auskömmliche Honorierung.

 

Durch das Jugendamt wurde die nachfolgende Honorarregelung der Senatsverwaltung für Finanzen (Rundschreiben IV Nr. 15/2017) zur Verfügung gestellt (Auszug):

 

2. Einzel- und Gruppenbetreuung, Helfer-, Beratungs- und Prüfertätigkeiten sowie sonstige Tätigkeiten

(Honorare je Zeitstunde = 60 Minuten) Gruppe 2.1

Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung
(vgl. Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil I der EntgeltO) oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert

18,22 € bis 23,08 €

Gruppe 2.2

Für Tätigkeit, die die eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom FH) oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert

13,36 € bis 15,79 €

Gruppe 2.3

Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene Fachschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert

10,93 € bis 13,36 €

Gruppe 2.4

Für Tätigkeit, die keine spezielle Ausbildung erfordert

9,18 € bis 10,93 €

 

Die Summen beziehen sich immer auf 60 Minuten. Für die Betreuung empfiehlt das Jugendamt eine ausgebildete Kraft, so dass die Gruppe 2.3 zum Tragen käme.

 


Die Zahl der Sitzungen wurde vom Bezirksamt ausgehend von der im Bezirkshaushaltsplan 2016/2017 vorgenommenen Vorsorge Sitzungsgelder r Plenar- und Ausschusssitzungen im Titel 3100/41202 bestimmt. Aufgrund der Erfahrungswerte und der bisherigen Praxis der Bezirksverordnetenversammlung ergibt sich folgende maximale Zahl von Sitzungsstunden pro Jahr:

 

Plenartagungen

11 Plenartagungen (17.30 Uhr bis 23 Uhr) mit vorangehenden einstündigen Fraktionssitzungen (je 6,5 Stunden Gesamtdauer)

71,5 Stunden

Ausschusssitzungen und Sitzungen des Ältestenrates

137 Sitzungen (17.30 bis 20 Uhr mit vorangehenden
30-minütigen Fraktionsvor­besprechungen)
(je 3 Stunden Gesamtdauer)

411 Stunden

Fraktionssitzungen

24 Fraktionssitzungen
(18 bis 22 Uhr)
(je 4 Stunden Gesamtdauer)

96 Stunden

 

In der Summe ergibt sich damit eine Gesamtzahl von 578,5 Stunden maximaler Betreuungszeit, die abgedeckt werden müsste, wenn alle Sitzungen durchgeführt und nicht früher beendet werden.

 

Ausgehend von den zugearbeiteten Stundensätzen ergäben sich damit im Maximum Kosten zwischen 6.323,00 Euro (Stundensatz 10,93 Euro) und 7.728,76 Euro (Stundensatz 13,36 Euro).

 

Weitere Details bleiben einer Ausschreibung und dem Vertragsabschluss durch das Büro der Bezirksverordnetenversammlung vorbehalten.

 

Hinzu kommen einmalige jährliche Ausstattungs- bzw. Erneuerungskosten für Spiel- und Bastelmaterial, sofern dies durch die Bezirksverordnetenversammlung und nicht durch die Eltern zu tragen wäre.

 

 

d) Empfehlungen für weitergehende Regelungen durch die Bezirksverordnetenversammlung

Der Bezirksverordnetenversammlung wird empfohlen, nach weiteren Festlegungen durch den Vorsteher zur Form der Betreuung folgende Punkte ggf. durch Beschluss festzulegen:

        Verfahren zur Beantragung einer Kinderbetreuung (etwa um den Kreis der zu betreuenden Kinder längerfristig festzulegen)

        Form der Betreuung (z.B. Betreuung in einer Gruppe, Mindest- und Höchstalter)

        Fristen zur Anmeldung einer Kinderbetreuung (um Ausfallkosten im Vertretungsfall glichst gering zu halten)

        Regelung der Kinderbetreuung bei Sondersitzungen von Fraktionen (wenn nur für Kinder aus einer Fraktion eine Kinderbetreuung erforderlich wäre wegen einer Terminabweichung)

        Regelungen für Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung von Sitzungen

        Regelungen r die Fortführung von Sitzungen, sofern keine Kinderbetreuung gewährleistet werden kann (z.B. Änderung der Mehrheitsverhältnisse durch Fortfall der Kinderbetreuung).

        Regelung zu den Kosten für Spiel- und Bastelmaterial.

 

 

e) Aufhebung der Sperre des Titels 3100/67101

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit ihrem Beschluss zu Drucksache 0333/V am 18. Mai 2017 festgelegt:

 

r die in Drucksache 0057/V angeregte Kinderbetreuung während der Sitzungen der BVV Mitte werden im Haushaltsjahr 2017 Mittel aus 3100/67101 vorgesehen. Bis zur Erledigung der Drucksache 0057/V sind diesem Titel keine Mittel zu entnehmen.

 

Im Titel 3100/67101 stehen für das Jahr 2017 21.700 Euro für den Ersatz von Ausgaben für Gebärdendolmetscher_innen und Kommunikationsassistent_innen im Rahmen der Mandatsausübung gehörloser Mitglieder der Bezirksverordnetenver­sammlung zur Verfügung. Nachdem in der neuen Wahlperiode kein_e Bezirksverordnete_r gehörlos ist, sind noch Zahlungen für ein Gerichtsverfahren zu leisten.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Mittel im laufenden Jahr für die Kinderbetreuung entsprechend ausreichen.

 

Es liegt nach Auffassung des Bezirksamtes im Benehmen des Vorstehers bzw. des Hauptausschusses der Bezirksverordnetenversammlung, diese Sperrung nach Beschluss des Bezirksamtes über diese Vorlage aufzuheben, um fällige Zahlungen zu leisten.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§§ 5-18, 36 BezVwG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Zahlungen können im Rahmen der im Bezirkshaushaltsplan 2016/2017 aus dem Titel Titeln 3100/67101 im Rahmen der Ausgaben geleistet worden. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 wurden pro Haushaltsjahr 10.000 Euro r Kinderbetreuung eingeplant.

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine.

 

 

Berlin, den 04.07.2017

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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