Drucksache - 0040/V  

 
 
Betreff: Bildung von Ausschüssen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher der BVVBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schug 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 15.11.2016
2. Beschluss vom 23.11.2016

:

 

Gemäß § 9 BezVG und § 14 GO-BVV werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

Bildung und Kultur

Eingaben und Beschwerden

Gesundheit und Soziales

Hauptausschuss

Integration

Jugendhilfe

Rechnungsprüfung

Schule

Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen

Bürgerdienste und Wohnen

Sport

Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne

 Soziale Stadt (Quartiersmanagement, Transparenz und Bürgerbeteiligung, Sozialräumliche Planungskoordinierung)

Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung

 

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sowie der Ausschuss für Rechnungsprüfung besteht

aus 11 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: 3 Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Mitglieder der Fraktion der SPD, 2 Mitglieder der Fraktion die Linke, 1 Mitglied der Fraktion der CDU, 1 Mitglied der Fraktion der AFD, 1 Mitglied der Fraktion der FDP.

Eine Mitwirkung von Bürgerdeputierten (gem. § 20

BezVG) ist im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sowie im Ausschuss für Rechnungsprüfung

nicht vorgesehen. Diese Ausschüsse tagen grundsätzlich in nicht-öffentlicher Sitzung.

 

Alle weiteren o.g. Ausschüsse bestehen aus 15 Mitgliedern und setzen sich wie folgt zusammen:  4 Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Mitglieder der Fraktion der SPD,  3 Mitglieder der

Fraktion die Linke, 2 Mitglieder der Fraktion der CDU, 1 Mitglied der Fraktion der AFD und ein Mitglied der Fraktion der FDP.

Eine Mitwirkung von Bürgerdeputierten (gem. § 20 BezVG) ist vorgesehen, die BVV Mitte wählt dazu auf Vorschlag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke und CDU je eine/n

Bürgerdeputierte/n pro Ausschuss und Fraktion.

Die gesetzlichen Sonderregelungen für den Integrationsausschuss und den Jugendhilfeausschuss

bleiben unberührt. Die Benennung der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erfolgt über die

Fraktionen.

 

 
 

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