Drucksache - 0025/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0025/V
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Gerichtshöfe als Gewerbehof und Kulturstandort erhalten!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0025/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau und dem Senat von Berlin für den Erhalt der Gerichtshöfe, in der Gerichtstraße 12, einzusetzen. In diesem Zusammenhang sind die bisherigen Planungen, die eine Verdrängung aller produzierenden Kleingewerbe und von Teilen der Ateliernutzungen zur Folge haben, abzulehnen. Die Gesobau soll angehalten werden, evtl. mögliche Erweiterungsplanungen auf Grundlage des derzeitigen Gewerbe- und Atelierflächenbestandes zu entwickeln.
Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, umgehend die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bebauungsplan) zu schaffen, um das Grundstück als Gewerbehofstandort in der bisherigen Ausprägung (produzierendes Gewerbe, Ateliernutzungen) zu sichern. Dabei sind folgenden Planungsgrundsätze zu verfolgen: 1.Sicherung der bisherigen Wohnnutzungen Gerichtstraße 12 und Wiesenstraße 62 2.Sicherung der inneren Höfe als Gewerbe- und Kulturstandort 3.Ermöglichung einer Entwicklung für weiteren Nutzung auf den unbebauten Grund- stücksteilen im Neubaubereich, die jedoch die bisherigen Gewerbehofbestandsnutzun- gen nicht in Frage stellt.
Das Bezirksamt hat am 07.03.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat sich mit Anschreiben an die GESOBAU, die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen sowie den Senator für Finanzen gewandt (s. Anlage 1-3).
In Ihren Antwortschreiben bekunden alle Verantwortlichen Ihr Interesse am Erhalt der Vielfalt der Nutzungen im Rahmen eines verträglichen Miteinander von Kunst-, Gewerbe- und Wohnnutzung. Mit der Entscheidung der GESOBAU, das Projekt mindestens um zwei Jahre zu verschieben, haben alle Beteiligten die Chance, gemeinsam mit der Mieterschaft in Workshops und Abstimmungsrunden ein innovatives und verträgliches Gesamtkonzept zu erarbeiten. (s. Anlagen 1-6)
Erst nach Abschluss dieses diskursiven Verfahrens kann geprüft werden, ob und inwieweit eine planungsrechtliche Sicherung des verabredeten Nutzungsmix erforderlich und möglich ist. Grundsätzlich sind in einem neuen Bebauungsplanverfahren die Möglichkeiten, gewerbliche Nutzungen mit ihrem Störpotential und Wohnnutzungen mit ihrem Schutzbedürfnis unmittelbar nebeneinander anzuordnen, wesentlich geringer als im Rahmen eines einvernehmlichen Gesamtkonzeptes innerhalb der bestehenden Mischnutzung gem. Baunutzungsplan.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG - 2 -
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe
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