Drucksache - 0017/V  

 
 
Betreff: Kein Formel-E-Rennen auf der Karl-Marx-Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok-Yesilcimen Draeger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Änderungsantrag vom 09.11.2016
2. Beschluss vom 23.11.2016
3. VzK vom 03.03.2017

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin         .03.2017

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, 33500

Straßen und Grünflächen

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0017/V

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

Kein Formel-E-Rennen auf der Karl-Marx-Allee

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0017/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, keine Stellungnahme auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlands für die Formel E Rennen „FIA Formel E Championsship 2017“ zu erteilen. Des Weiteren soll sich das BA bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für eine Verlegung des Rennens nach einer geeigneten Strecke außerhalt der Innenstadt ein-setzen.

 

 

Das Bezirksamt hat am   28.02.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die für Verkehr zuständige Senatorin hat entschieden, dass die Veranstaltung nicht auf der Karl-Marx-Allee stattfindet. Gleichzeitig hat die Senatsverwaltung für Verkehr, Umwelt und Klimaschutz den Formula-E-Verantwortlichen mit dem „betonierten Vorfeld des ehemaligen Flughafen Tempelhofes" einen Alternativstandort für die Austragung des Rennens angeboten.

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,          .         .2017

 

 

 

 

 

von DasselWeißler

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

 

 

 

 
 

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