Drucksache - 0001/V
Die Geschäftsordnung der BVV Mitte von Berlin in der Fassung vom 27.10.2011, zuletzt geändert durch Beschluss am 16.06.2016 (Drucksache 2724/IV), gilt mit folgenden Änderungen für die V. Wahlperiode.
§ 4 (5) Gruppen oder Wählergemeinschaften, die zu Beginn der Wahlperiode eine Gruppe bilden, haben einen Sitz im Ältestenrat.
§ 12 (1) Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der BVV gebildet. Er besteht aus der/dem Vorsteherin/Vorsteher, ihrer/ihrem seiner/seinem Stellvertreterin/Stellvertreter und einer von der BVV festzusetzenden Zahl von weiteren Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke von den Fraktionen bzw. von den Gruppen entsprechend der Regelung in § 4 Abs. 4 und 5 benannt werden.
Änderungen können gemäß § 60 Abs. 2 GO BVV vorgenommen werden.
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