Drucksache - 2910/IV  

 
 
Betreff: Bibliothekentwicklungsplan 2016 - 2020
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 12.07.2016
2. Anlage 1a zur VzK vom 12.07.2016
3. Anlage 1b zur VzK vom 12.07.2016
4. Anlage 1c zur VzK vom 12.07.2016
5. Anlage 2 zur VzK vom 12.07.2016
6. Anlage 3a zur VzK vom 12.07.2016
7. Anlage 3b zur VzK vom 12.07.2016
8. Anlage 3c zur VzK vom 12.07.2016
9. Anlage 3d zur VzK vom 12.07.2016
10. Anlage 3e zur VzK vom 12.07.2016
11. Anlage 3f zur VzK vom 12.07.2016
12. Anlage 4 zur VzK vom 12.07.2016
13. Anlage 5 zur VzK vom 12.07.2016
14. Anlage 6 zur VzK vom 12.07.2016
15. Anlage BEPL zur VzK vom 12.07.2016
16. Anlage Mitzeichnungen zur VzK vom 12.07.2016
17. Anlage Bibliotheksentwicklungsplan zur VzK vom 12.07.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin   .      .2016

Abt. 33500

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2910/IV

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

Bibliothekentwicklungsplan 2016 - 2020

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat am  12.07.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung den Bibliotheksentwicklungsplan 2016 - 2020 zur Kenntnis zu bringen:

 

Bis zum Jahr 2015 war der Bibliotheksentwicklungsplan in der der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in ihrer Sitzung am 23.04.2016 vorliegenden Fassung (Drucksachen-Nr. 1267/II “Bibliotheksentwicklungsplan” vom 09.03.2004) Fahrplan für das Handeln der Stadtbibliothek Mitte.

 

Um mit den künftigen Anforderungen an Öffentliche Bibliotheken im Bezirk Schritt halten zu können, sollen in dem hier vorgelegten Bibliotheksentwicklungsplan unter dem Motto „StadtBibliothek Mitte 2020“ die wichtigsten Zielstellungen und Maßnahmen dargestellt und begründet werden. Sie betreffen den Zeitraum 2016 - 2020 und erstrecken sich damit über fünf Jahre. Der Bibliotheksentwicklungsplan soll eine generelle Zielrichtung, konkrete Einzelziele und für deren Umsetzung relevante Einzelmaßnahmen so vorbereiten und zusammenfassen, dass im Rahmen kommender Haushaltsberatungen über die dafür nötigen Ressourcen konkret entscheiden werden kann.

 

Die fachliche Fortschreibung des „alten“ Bibliotheksentwicklungsplanes wurde notwendig, weil der letzte berlinweite Bibliothekentwicklungsplan aus dem Jahr 1996 sowohl fachlich als auch von den bestehenden Rahmenbedingungen her nicht mehr aktuell und für die Entwicklung bezirksspezifischer Lösungen auf bestehende Problemlagen keine Ansätze mehr liefert. Eingeflossen in den hier vorliegenden, neuen bezirklichen Bibliotheksentwicklungsplan sind seitdem erstellte Gutachten, Erfahrungen, Anregungen sowie Erkenntnisse relevanter Forschungsgebiete und zeitgemäßer Bibliotheksarbeit national und international.

 

Der Bibliotheksentwicklungsplan 2006 - 2015 ist in wesentlichen Teilen erfolgreich umgesetzt worden. Das dadurch erreichte Versorgungsniveau im Bezirk soll erhalten werden. Gerade im Hinblick auf die Bedeutung und Wirkung der Kosten-Leistungsrechnung wird mit dem neuen Bibliotheksentwicklungsplan die Grundstrategie verfolgt, keinen Preiskampf um das billigste Bibliotheksprodukt zu führen, sondern durch wirtschaftliche und effiziente Kernprozesse Handlungsspielraum für ein innovatives Wachstum zu gewinnen, das das im Berliner Vergleich hohe Versorgungsniveau in Mitte langfristig vorausschauend absichert.

 

Der Fachbereich Bibliotheken im Amt für Weiterbildung und Kultur wird mit der Umsetzung der hier beschriebenen Maßnahmen beauftragt. Sie finden Eingang in die jährlichen Zielvereinbarungen zwischen dem Amt für Weiterbildung und Kultur und der Abteilungsleitung. Über den Fortschritt wird im Rahmen des Zielvereinbarungscontrollings berichtet.

 

Die zu den einzelnen Maßnahmen ausgewiesenen Kosten sind mit Blick auf das Gelingen und auf die Wirksamkeit der Teilprojekte hin kalkuliert. Die Maßnahmen bilden innerhalb des Bibliotheksentwicklungsplanes ein aus fachlicher Sicht schlüssiges Gesamtkonzept, entfalten ihre Wirksamkeit aber nach Maßgabe der Mittel auch im Einzelnen. Insofern sind die in den Teilzielen beschriebenen Zuordnungen von Mitteln zu Haushaltsjahren Vorschläge, die innerhalb der Gesamtlaufzeit des Bibliotheksentwicklungsplanes variabel sind. Über die Realisierung ist also im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse jeweils konkret zu befinden.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

    § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 sowie 2020 zu bestimmen

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 sowie 2020 zu bestimmen

 

 

Berlin, den           .           .2016

 

 

 

 

 

Dr. HankeWeißler

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

 

 

 

 
 

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