Drucksache - 2908/IV  

 
 
Betreff: Prostitutionshinterlassenschaften zügig beseitigen, Grünflächen transparent gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Reschke Schwanhäußer 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag
2. Beschluss
3. VzK vom 03.11.2016
4. VzK vom 28.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum      .2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2908/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.07.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2908/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, dass öffentliche Flächen, die durch Hinterlassenschaften des öffentlichen Prostitutionsvollzugs verunreinigt sind, regelmäßig in kurzen Intervallen gesäubert werden. Das Bezirksamt möge prüfen, ob die Flächen, soweit sie nicht Straßenland sind, in den Pilotversuch zur Reinigung von Parkanlagen durch die BSR aufgenommen werden können. Darüber wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, wie auch die Reinigung entsprechender privater Flächen erfolgen kann.

 

Das Bezirksamt hat am  13.09.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Für die regelmäßig in kurzen Intervallen durchzuführende Reinigung von öffentlichen Flächen, die durch Hinterlassenschaften des öffentlichen Prostitutionsvollzugs verunreinigt sind, mangelt es dem zuständigen Fachamt, dem Straßen- und Grünflächenamt, an den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen.

Aufgrund des vollständigen Wegfalls der Reinigungskräfte im Rahmen des VzÄ Abbaus, ohne finanziellen Ausgleich, können derzeit ausschließlich Maßnahmen, die der Herstellung der Verkehrssicherheit und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes dienen, durchgeführt werden.

Durch den massiven Personalabbau, gerade im Leistungsbereich der Kolleginnen und Kollegen der Entgeltgruppen 2 und 3, die für die Erbringung von Reinigungsleistungen -laut Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK)- zuständig wären, kann die Reinigung der öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen mit eigenem Personal nicht adäquat erbracht werden.

 

Die umfassenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Rahmen der Vorbereitung der Klausur-tagung am 19.03.2013 und der Umsetzung der BVV- Drucksache Nr. 0884/IV "Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeit-Äquivalente (VzÄ) für den Zeitraum 2012 bis 2016“ und vergleichbare Studien22/23 haben prognostiziert, dass die Vergabe der Reinigung in Grünanlagen und Spiel-plätzen unabsehbar hohe Kosten birgt.

Die Ergebnisse der Kostenvergleichsrechnung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Vergabe von Grünpflegeleistungen des Steuerungsdienstes haben belegt, dass die „Erbringung der vergebenen Reinigungsleistungen in den Grünanlagen deutlich teurer als die Eigenerstellung und somit in Bezug auf die kostenrechnerischen und budgetierungsrelevanten Auswirkungen unwirtschaftlich ist“ (Ergebnis Wirtschaftlichkeitsprüfung Vergabe von Grünpflegeleistungen – Reinigung – im Bereich der Grünanlagen Mitte zu den vom SGA aufgelieferten Daten zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung; StD AL / StD V / StD 210; 31.07.2014).

 

Die Vergabe der Leistung an Fachfirmen setzt voraus, dass in erheblichem Umfang zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Im Haushaltsjahr 2016/2017 war der Etat für die Grünflächenunter-haltung trotz sparsamster Wirtschaftsweise und der Konzentration auf Pflichtaufgaben bereits im Juli 2016 vollständig verausgabt.

Eine Vergabe an Fremdfirmen ist deshalb nicht möglich.


-2-

(DS 2908/IV)

 


Für das Pilotprojekt „schöne saubere Stadt“ konnten von den 12 Bezirken ein bis zwei Flächen gemeldet werden. Eine Ausweitung des Programms ist nicht möglich, da entsprechende Mittel nicht zur Verfügung stehen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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