Drucksache - 2767/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Vorbemerkung: Im Rahmen der Beschlussfassung des Bezirksamtes zur Vorlage zur Kenntnisnahme zur DS 2488/IV (Bezirksamtsvorlage Nr. 1583) hat das Bezirksamt am 26.04.2016 u. a. beschlossen: „Die Herstellung einer Verkehrsfläche innerhalb einer Grünanlage widerspricht dem festgesetzten Bebauungsplan und ist somit rechtswidrig.“
Ich frage daher das Bezirksamt
1.Ist es zutreffend, dass die im BVV-Beschluss genannte Wegeverbindung zwischen der Inselbrücke und den Wohnhäusern Fischerinsel 2 im Geltungsbereich des nicht festgesetzten Bebauungsplanentwurf I-58b liegt? 1a.Wenn ja, warum wird in der Vorlage suggeriert, dass der Bebauungsplan I-58b bereits festgesetzt wurde? |
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