Drucksache - 2763/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Vorbemerkung: Im Rahmen der Beschlussfassung des Bezirksamtes zum „Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 14.10.2009, der Abwägung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 9.3.2010, der Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB und der Abwägung der Anregungen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB vom 29.4.2013 sowie der Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB und der Abwägung der Anregungen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB vom 8.4.2016 wird der Bebauungsplanentwurf I-43a vom 18. November 2009 mit Deckblatt vom 22. April 2010 und mit Änderungen vom 5. April 2016 für das Gelände zwischen Voltairestraße, Alexanderstraße, Schicklerstraße und Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte“ hat das Bezirksamt am 03.05.2016 mit Bezirksamtsvorlage Nr. 1601 u. a. beschlossen: „Eine Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung ist nicht erforderlich“
Ich frage daher das Bezirksamt
1.Hat das Bezirksamt zukünftig nicht mehr die Absicht, die Verfahrensauswertungen von Bebauungsplänen der BVV zur Kenntnis zu geben? 1a.Wenn nicht mehr, warum? 1b.Wenn doch, warum hat das Bezirksamt nicht die Absicht, die o. g. Auswertung der BVV zur Kenntnis zu geben? |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |