Drucksache - 2758/IV  

 
 
Betreff: Bewohner in der Berlichingenstraße nicht im Stich lassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Briest, Urbatsch und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 17.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird ersucht, die Bemühungen der Bewohner in der Berlichingenstraße 12 auf einen dauerhaften dortigen Verbleib zu unterstützen, indem die anfallenden Kosten für die Müllentsorgung und die Sauberhaltung des Gebäudes durch das Bezirksamt vorfinanziert werden. Im Anschluss sollen diese Kosten über die zuständigen Sozialämter und Jobcenter im Rahmen der Kosten der Unterkunft dem Bezirksamt erstattet werden. 

 

 

Begründung:

Der Status der 22 in der Berlichingenstraße wohnenden Männer ist ungeklärt. Seit dem 1. März gibt es für das ehemalige Gästehause Moabit keinen Betreiber mehr und der Eigentümer lehnt es bisher ab, sich die Kosten für die dortige Unterbringung der 22 Männer erstatten zu lassen. Um die Lage nicht eskalieren zu lassen, ist vor allem der Anschluss des Hauses an die Abfallentsorgung notwendig sowie Sachkosten, um die notwendigsten Dinge zur Hausbewirtschaftung durchführen zu können. Nach der Kalkulation der BSR fallen dafür monatlich 225,- Euro an, so dass mit maximal 300,- Euro pro Monat zu rechnen ist, die das Bezirksamt vorfinanzieren müsste. Die Bewohner können dies nicht tun, da sie von den Sozialämtern und Jobcentern keinerlei Kosten der Unterkunft zur Verfügung gestellt bekommen, da diese bisher immer von der Betreiberin direkt mit den Leistungsstellen verrechnet wurden. Die Refinanzierung der monatlichen Ausgaben des Bezirksamts ist also sichergestellt, weil diese Form der Abrechnung von Wohnkosten der Betroffenen für die Leistungsstellen das übliche Verfahren ist und sie gleichzeitig durch die ungeklärte Situation bereits erhebliche Mittel eingespart haben. 

 

 
 

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