Drucksache - 2751/IV  

 
 
Betreff: Genehmigung der im Haushaltsjahr 2015 zugelassenen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Rechnungsprüfung Vorberatung
01.06.2016    31. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
29.06.2016    32. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 10.05.2016
2. BE aus RPA
3. Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Ausschuss für Rechnungsprüfung empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung [7 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/ Die Grünen, CDU, Die Linke), 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen].

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 04.2016

Abt. Tel.: 32200

SE Personal und Finanzen

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2751/IV

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

über die Genehmigung der im Haushaltsjahr 2015 zugelassenen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die vom Bezirksamt Mitte im Haushaltsjahr 2015 geleisteten über- und außerplan-mäßigen Ausgaben werden genehmigt.

 

A)      Begründung:


Im Haushaltsjahr 2015 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von der Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen,- SE Personal und Finanzen - zugelassen worden. Über- oder außerplan-mäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden in 2015 nicht zugelassen.

Das Bezirksamt hat dafür beim Abgeordnetenhaus von Berlin und bei der Bezirks-verordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 S. 1 und Abs. 7 LHO nach dem Abschluss der Bücher (§ 76 Abs. 1 LHO) die nachträgliche Genehmigung einzuholen. 

 

B)      Rechtsgrundlage:


§12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

§37 Abs. 4 LHO
 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabe-ermächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2015 um 5.576.321,90 €.

Sie werden vollständig durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur), Mehreinnahmen und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen.

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.

 

 

Berlin, den .April 2016

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen