Drucksache - 2751/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ausschuss für Rechnungsprüfung empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung [7 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/ Die Grünen, CDU, Die Linke), 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen].
Abt. Tel.: 32200 SE Personal und Finanzen
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2751/IV
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
A) Begründung: Das Bezirksamt hat dafür beim Abgeordnetenhaus von Berlin und bei der Bezirks-verordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 S. 1 und Abs. 7 LHO nach dem Abschluss der Bücher (§ 76 Abs. 1 LHO) die nachträgliche Genehmigung einzuholen.
B) Rechtsgrundlage:
§37 Abs. 4 LHO C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabe-ermächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2015 um 5.576.321,90 €. Sie werden vollständig durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur), Mehreinnahmen und Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen.
Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.
Berlin, den .April 2016
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