Drucksache - 2713/IV  

 
 
Betreff: Blockentwicklungskonzept Heinrich-Heine-Straße vollständig veröffentlichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch, Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsanantrag
2. Beschluss
3. Anlage zu VzK
4. Version vom 19.04.2016
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:        .05.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung     Tel.: 44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2713/IV

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

über

 

Blockentwicklungskonzept Heinrich-Heine-Straße vollständig veröffentlichen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2713/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der BVV das vollständige „Blockentwicklungskonzept Heinrich-Heine-Straße (Block 604) zwischen Heinrich-Heine-Straße, Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße, Michaelkirchplatz sowie Heinrich-Heine-Platz im Bezirk Mitte von Berlin zu Kenntnis zu geben und auf der Internetseite des Bezirksamtes zu veröffentlichen.

 

 

Das Bezirksamt hat am  31.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Ziel war es, für den Block 604 ein städtebauliches Konzept zur Bestandssicherung und zukünftigen nutzungsstrukturellen und baulichen Entwicklung zu erstellen. Das Konzept soll geeignet sein, Einzelvorhaben individueller Nutzungen verschiedener Grundstückseigentümer aufeinander abzustimmen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die öffentlichen Belange zu steuern.

Vor diesem Hintergrund wurden neben Vorschlägen, Hinweisen und Kriterien für die Genehmigungspraxis auch Empfehlungen für den bau- und planungsrechtlichen Umgang mit dem Block erarbeitet. Dabei wurden zum einen Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Blocks insbesondere unter Berücksichtigung der sozialen, verkehrlichen und grünen Infrastruktur aufgezeigt, zum anderen wurden aber auch Möglichkeiten einer behutsamen Nachverdichtung dargelegt. Dabei wurden bereits bestehende Baugenehmigungsverfahren und konkrete Entwurfsideen von Architekten/Bauherren für Bauvorhaben z.B. in der Heinrich-Heine-Straße sowie der Köpenicker Straße ebenso in die Betrachtungen miteinbezogen wie aktuelle Rahmenplanungen für die Luisenstadt. 

 

Mit dem Blockentwicklungskonzept Heinrich-Heine-Straße (Block 604) ist es möglich, frühzeitig erforderliche Maßnahmen zur Sicherung und Steuerung der weiteren Entwicklung des Blockes zu veranlassen und damit (möglichen) Entwicklungshemmnissen entgegen zu wirken und/oder zu überwinden. Das Blockentwicklungskonzept dient als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung und für die Planungspraxis bei der Beurteilung von Bauanträgen nach § 34 BauGB.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 einen Beschluss des Blockentwicklungskonzeptes Heinrich-Heine-Straße (Block 604) zwischen Heinrich-Heine-Straße, Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße, Michaelkirchplatz sowie Heinrich-Heine-Platz im Bezirk Mitte von Berlin (1. Entwurf (Auszug/Kurzversion) gefasst.

 

Das Blockentwicklungskonzept „Heinrich-Heine-Straße“ wird der BVV anliegend zur Kenntnis gegeben.

 

Eine Veröffentlichung wird auf der Internet-Seite des FB Stadtplanung erfolgen.

 

 

 

Anlagen:

- Anlage 1: Blockentwicklungskonzept „Heinrich-Heine-Straße (Block 604)“ - Endbericht

 


B)Rechtsgrundlage:


Bau GB, AGBauGB

BezVG

 

 

C)       Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Keine

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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