Drucksache - 2700/IV  

 
 
Betreff: Programm Investitionskredit Kommunen (IKK) -Schutzräume für in schutzbedürftiger Situation befindliche traumatisierte Frauen und ihre Kinder-
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. 1768_DS_2700_IV_Anlage1
4. 1768_DS_2700_IV_Anlage2a
5. 1768_DS_2700_IV_Anlage2
6. VzK vom 15.11.2016
7. VzK vom 25.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                     23.08.2016

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                    (918) 42660

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 2700/IV

 

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über  Programm Investitionskredit Kommunen (IKK) - Schutzräume für in schutzbe- 
           dürftiger Situation befindliche traumatisierte Frauen und ihre Kinder“                                                      

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2700/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich zu eruieren, welche Flüchtlingsunterkünfte mit gemischter Belegung in Berlin Mitte geeignet sind durch Umsetzung von baulichen

Schutzmaßnahmen Schutzräume für in schutzbedürftiger Situation befindliche traumatisierte Frauen und ihrer Kinder zu schaffen.

Bei Neubau von Flüchtlingseinkünften im Bezirk Mitte sind entsprechende Schutzräume einzuplanen bzw. zu prüfen, ob und wo konkret die Errichtung eines Neubaus ausschließlich zur Nutzung für geflüchtete alleinstehende Frauen und für Frauen mit Kindern möglich ist.

Gleichzeitig ist zu prüfen, ob der Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen Nutzung durch Frauen und ihrer Kinder im Bezirk Mitte in Landeseigentum oder ggf. mit Übertragung ins Bezirkseigentum möglich und sinnvoll ist. Haushaltsrechtliche Auswirkungen zu Lasten des Bezirks sind dabei auszuschließen.

Die entsprechenden Ergebnisse sind der zuständigen Senatsverwaltung umgehend nach Kenntnis mitzuteilen, um entsprechende Bedarfe für Berlin Mitte anzumelden. Insbesondere um der zuständigen Senatsverwaltung die Möglichkeit zugeben von den durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellten Mittel zugunsten dieser schutzbedürftigen Frauen partizipieren zu können.“

 

Das Bezirksamt hat am ....30.8.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 21.07.2016 an den Staatssekretär für Soziales der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gewandt (Anlage 1).

In seinem Antwortschreiben vom 11.08.2016 informiert der Staatssekretär über die bereits umgesetzten gewaltpräventiven Maßnahmen insbesondere zum Schutz von Frauen und Kindern (Anlage 2).

Er teilt mit, dass die Senatsverwaltung den Beschluss der BVV Mitte zum Anlass genommen hat, die Abstimmung mit der für die Kreditangelegenheiten des Landes Berlin zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen einzuleiten, um die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Finanzmitteln im Rahmen der Sonderförderung „Schutz in Flüchtlingsunterkünften“ abzuklären.

 

Das Bezirksamt wird die BVV über den zuständigen Fachausschuss über die Ergebnisse und ggf. weiteren Schritte unterrichten.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hankevon Dassel

Bezirksbürgermeister                                         Bezirksstadtrat

 

 
 

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