Drucksache - 2684/IV  

 
 
Betreff: Erstellen von Bauplanungsunterlagen beschleunigen: auch durch externe Firmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch, Neubert 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
31.05.2016 
50. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE HA vom 31.05.2016
3. Beschluss
4. VzK vom 21.11.2017
5. VzK SB vom 11.08.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 04.08.2020

Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900

SE Facility Management

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2684/IV

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-
über Erstellen von Bauplanungsunterlagen beschleunigen: auch durch externe Firmen(Ds. 2684/IV)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2684/IV):
 

Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend geeignete Maßnahmen zu realisieren, die das Erstellen von Bauplanungsunterlagen seitens des Bezirksamtes beschleunigen. Hierzu könnte eine Task Force zur Erstellung von Bauplanungsunterlagen eingerichtet werden. Diese soll durch bestehendes Personal des Bezirksamtes oder/und externe Firmen zusammengesetzt sein.

 

Das Bezirksamt hat am 04.08.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die mit dem Zwischenbericht vom November 2017 dargestellte Praxis hat sich in den zurückliegenden Monaten bewährt, auf die Inhalte des Zwischenberichts wird umfassend verwiesen.

Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung konnte insbesondere bei drei terminkritischen Bauvorhaben für das Schulamt in der ersten Jahreshälfte ebenso unter Beweis gestellt werden wie die Notwendigkeit adäquater Organisations- und Kommunikationsstrukturen:

  •                                                                                                           Papageno-Grundschule / Gesamtsanierung und Anbau zur Schulplatzerweiterung
  •                                                                                                           Carl-Kraemer-Grundschule / Gesamtsanierung, Teilmaßnahme Kellersanierung
  •                                                                                                           Miriam-Makeba-Grundschule / Gesamtsanierung, Teilmaßnahme Sanierung Gebäudehülle

Unter Leitung des ros des Bezirksstadtrates wurden die Projekte in einer eigens etablierten ämterübergreifenden Arbeitsgruppe / Task Force bei Teilnahme externer Planungsbüros engmaschig kontrolliert, gesteuert und die notwendigen Entscheidungen unmittelbar getroffen. Die erweiterten Vorplanungsunterlagen bis zum 30.06.2020 geprüft vorzulegen, war ein haushaltsseitig anspruchsvoll determiniertes Ziel und wurde ausgehend von einem rudimentären Bearbeitungsstand vollständig erreicht.

 

Diese Praxis wird bei Projekten außerordentlicher Bedeutung künftig weiterhin Anwendung finden.

Darüber hinaus hat das Bezirksamt dem Ersuchen mit der Beauftragung eines externen Dienstleisters zur ‚Rahmenkoordination der sozialen und grünen Infrastruktur entsprochen. Im Rahmen der Beauftragung wurden und werden z.B. Bedarfsprogramme durch diesen Dienstleister erstellt, die für Bauplanungsunterlagen benötigt werden.

A)      Rechtsgrundlage

§13 BzVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 04.08.2020

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 k

 
 

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