Drucksache - 2684/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900 SE Facility Management Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2684/IV Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2684/IV): Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend geeignete Maßnahmen zu realisieren, die das Erstellen von Bauplanungsunterlagen seitens des Bezirksamtes beschleunigen. Hierzu könnte eine Task Force zur Erstellung von Bauplanungsunterlagen eingerichtet werden. Diese soll durch bestehendes Personal des Bezirksamtes oder/und externe Firmen zusammengesetzt sein.
Das Bezirksamt hat am 04.08.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die mit dem Zwischenbericht vom November 2017 dargestellte Praxis hat sich in den zurückliegenden Monaten bewährt, auf die Inhalte des Zwischenberichts wird umfassend verwiesen. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung konnte insbesondere bei drei terminkritischen Bauvorhaben für das Schulamt in der ersten Jahreshälfte ebenso unter Beweis gestellt werden wie die Notwendigkeit adäquater Organisations- und Kommunikationsstrukturen:
Unter Leitung des Büros des Bezirksstadtrates wurden die Projekte in einer eigens etablierten ämterübergreifenden Arbeitsgruppe / Task Force bei Teilnahme externer Planungsbüros engmaschig kontrolliert, gesteuert und die notwendigen Entscheidungen unmittelbar getroffen. Die erweiterten Vorplanungsunterlagen bis zum 30.06.2020 geprüft vorzulegen, war ein haushaltsseitig anspruchsvoll determiniertes Ziel und wurde ausgehend von einem rudimentären Bearbeitungsstand vollständig erreicht.
Diese Praxis wird bei Projekten außerordentlicher Bedeutung künftig weiterhin Anwendung finden. Darüber hinaus hat das Bezirksamt dem Ersuchen mit der Beauftragung eines externen Dienstleisters zur ‚Rahmenkoordination der sozialen und grünen Infrastruktur‘ entsprochen. Im Rahmen der Beauftragung wurden und werden z.B. Bedarfsprogramme durch diesen Dienstleister erstellt, die für Bauplanungsunterlagen benötigt werden. A) Rechtsgrundlage §13 BzVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 04.08.2020
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek k |
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