Drucksache - 2672/IV  

 
 
Betreff: Beschluss des Blockentwicklungskonzeptes Heinrich-Heine-Straße (Block 604) zwischen Heinrich-Heine-Straße, Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße, Michaelkirchplatz sowie Heinrich-Heine-Platz im Bezirk Mitte von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Schlussbericht
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .03.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung     Tel.: 44600

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin     

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

über

 

Beschluss des Blockentwicklungskonzeptes Heinrich-Heine-Straße (Block 604) zwischen Heinrich-Heine-Straße, Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße, Michaelkirchplatz sowie Heinrich-Heine-Platz im Bezirk Mitte von Berlin

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 beschlossen:

 

 

  1. Beschluss des Blockentwicklungskonzeptes Heinrich-Heine-Straße (Block 604) zwischen Heinrich-Heine-Straße, Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße, Michaelkirchplatz sowie Heinrich-Heine-Platz im Bezirk Mitte von Berlin (siehe Anlage 1 Blockentwicklungskonzept Heinrich-Heine-Straße).

 

 

A)      Begründung:

 

Die aktuellen Veränderungen in der Berliner Stadtentwicklung führen zu einem erhten Aufkommen an Wohnungsneubau, Bestandserweiterungen und Nachverdichtungsmaßnahmen. Insbesondere in Gebieten des Geltungsbereichs § 34 BauGB, wo sich die Zulässigkeit von Vorhaben einzig danach richtet, dass sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen müssen, kann dies zu Beeinträchtigungen des  Stadtbilds, der Architektur und der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung führen. Die Anwendung dieser vom Gesetzgeber formulierten Definition des § 34 BauGB schließt einen planerischen Umgang mit beantragten Bauvorhaben aus.

 

Um diesem Problem nachhaltig und stadtverträglich zu begegnen und planerisch eingreifen zu können, wurde der Block 604 zwischen Heinrich-Heine-Straße, Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße, Michaelkirchplatz sowie Heinrich-Heine-Platz in Bezug auf die zukünftige Entwicklung untersucht und analysiert.

 

Ziel war es, für den Block 604 ein städtebauliches Konzept zur Bestandssicherung und zukünftigen nutzungsstrukturellen und baulichen Entwicklung zu erstellen. Das Konzept ist geeignet, Einzelvorhaben individueller Nutzungen verschiedener Grundstückseigentümer aufeinander abzustimmen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die öffentlichen Belange zu steuern.

Vor diesem Hintergrund wurden neben Vorschlägen, Hinweisen und Kriterien für die Genehmigungspraxis auch Empfehlungen für den bau- und planungsrechtlichen Umgang mit dem Block erarbeitet. Dabei wurden zum einen Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Blocks insbesondere unter Berücksichtigung der sozialen, verkehrlichen und grünen Infrastruktur aufgezeigt, zum anderen wurden aber auch Möglichkeiten einer behutsamen Nachverdichtung dargelegt. Dabei wurden bereits bestehende Baugenehmigungsverfahren und konkrete Entwurfsideen von Architekten/Bauherren für Bauvorhaben z.B. in der Heinrich-Heine-Straße sowie der Köpenicker Straße ebenso in die Betrachtungen miteinbezogen wie aktuelle Rahmenplanungen für die Luisenstadt. 

 

Mit dem Blockentwicklungskonzept Heinrich-Heine-Straße (Block 604) ist es möglich, frühzeitig erforderliche Maßnahmen zur Sicherung und Steuerung der weiteren Entwicklung des Blockes zu veranlassen und damit (möglichen) Entwicklungshemmnissen entgegen zu wirken und/oder zu überwinden. Das Blockentwicklungskonzept dient als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung und für die Planungspraxis bei der Beurteilung von Bauanträgen nach § 34 BauGB.

 

 

Anlagen:

- Anlage 1: BlockentwicklungskonzeptHeinrich-Heine-Straße (Block 604) inkl. Geltungsbereich

 


B)Rechtsgrundlage:


Bau GB, AGBauGB

BezVG

 

 

C)       Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Keine

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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