Drucksache - 2648/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr. Mitte von Berlin2648/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme
über
Veranstaltungsort Universal Hall in Moabit erhalten
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2648/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, den Pächter der Universal Hall in Moabit (Gotzkowskystraße 22) bei seinen Bemühungen um die Fortsetzung seines Mietvertrages oder den Kauf der Grundstücksteilfläche gegenüber dem Eigentümer, den Berliner Wasserbetrieben, zu unterstützen. In Abstimmung mit dem Pächter, dem Eigentümer und dem Senat ist zu prüfen, welche Fördermittel auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene zur Umsetzung der ggf. erforderlichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen akquiriert werden können.
Das Bezirksamt hat am 31.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben.
Laut Auskunft der Berliner Wasserbetriebe wurde die Universal Hall ursprünglich als Pumpwerk geplant und errichtet. Der weitere Betrieb als Eventhalle ist nur nach größeren Investitionen möglich. Unterbleiben diese Investitionen, ist mit bleibenden und /oder wiederkehrenden Schäden am Baukörper zu rechnen. Die entstehenden Kosten können durch die Mieteinnahmen nicht gedeckt werden.
Der Vorstand der Berliner Wasserbetriebe hat aus v. g. Gründen bereits am 16.03.2016 beschlossen, den Mietvertrag zwischen den Berliner Wasserbetrieben und der Universal Hall GmbH zu kündigen. Die Kündigung erfolgte am 21.03.2016 fristgerecht zum 31.12.2016.
Das Objekt wird zum Verkauf ausgeschrieben.
Der derzeitige Mieter wird sich voraussichtlich an der Ausschreibung beteiligen.
Die bezirkliche Wirtschaftsförderung wird in Zusammenarbeit mit dem bezirklichen Ansprechpartner der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH dem Käufer bei Bedarf hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Fördermittel auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene beraten und begleiten.
A)Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B)Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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