Drucksache - 2644/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2644/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Mieterschutz ernst nehmen – Umfassende Information zu Anträgen auf Umwandlung in Wohneigentum bereitstellen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2644/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, Mieterinnen und Mieter in den entstehenden sozialen Erhaltungsgebieten, für deren Wohnungen ein Antrag auf Umwandlung in Wohnungs-/Teileigentum gestellt wurde, möglichst frühzeitig und umfassend über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu informieren. Die Information soll insbesondere folgende Punkte beinhalten: - Welche Begründung für die Umwandlung im Antrag angegeben ist - Wie lange das Genehmigungsverfahren für Umwandlungsanträge derzeit in Mitte durchschnittlich dauert. Weiter wird das Bezirksamt ersucht, auf seiner Internetpräsenz den Ablauf des Genehmigungsverfahrens zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Geltungsbereich der Umwandlungsverordnung umfassend zu erläutern. Insbesondere sollen die Gründe, die zur Genehmigung einer beantragten Umwandlung führen können, dargestellt werden.
Das Bezirksamt hat am 16.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Für die Mieterinnen und Mieter in den sozialen Erhaltungsgebieten wurde ein Informationsblatt (siehe Anlage) erarbeitet, welches über die Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum (Umwandlungsverordnung) Auskunft gibt. Dieses wurde am 19.07.2016 im Internet auf der Bezirksseite von Mitte eingestellt Link: http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtplanung/staedtebaufoerdung/erhaltungsgebiete/miellieuschutzgebiete-492487.php Des Weiteren steht dieses Informationsblatt in den öffentlichen Beratungssprechstunden zur Mitgabe zur Verfügung. Umwandlungsanträge bezogen auf den atypischen Einzelfall, z.B. nach §172 Abs. 4 Nr. 6 (Veräußerung an Mieter) liegen im Bezirk Mitte noch nicht vor, insofern kann über die Dauer des Genehmigungsverfahrens noch keine Auskunft gegeben werden.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
- 2 - (zu DS 2644/IV)
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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