Drucksache - 2642/IV  

 
 
Betreff: Längerfristige Verträge mit Hostelbetreibern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch und die übrigen Mitglieder der Fraktion Matischok Fraktion der SPD 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 08.10.2018
4. Anlage 1
5. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 12.09.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2642/IV

Mitte von Berlin

 

___________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Längerfristige Verträge mit Hostelbetreibern

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2642/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zeitnah längerfristige Verträge mit Hostelbetreibern zu schließen, mit dem Ziel, akut von Obdachlosigkeit bedrohten (geflüchteten) Menschen, die das Sozialamt Mitte um Hilfe ersuchen, eine mittelfristige Unterbringungsperspektive bieten zu können.

Das Bezirksamt wird dabei ersucht, auf die Einhaltung vergabekonformer sowie qualitativer Kriterien zu achten.

 

Das Bezirksamt hat am  18 .09.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Zurzeit betreut das Bezirksamt Mitte ca. 5900 Statusgewechselte zzgl. ca. 3100 sonstige Wohnungslose zum Teil mit Migrationshintergrund (Stand 30.06.2018).

 

Während die Anzahl der vom Bezirk untergebrachten statusgewandelten Personen im Zeitverlauf entgegen der bisherigen Annahme sinkt, verzeichnet die Soziale Wohnhilfe einen deutlichen Anstieg der Anzahl der Personen, die neben den Statusgewandelten ebenfalls Obdach benötigen und für deren Unterbringung das Bezirksamt Mitte nach Nr. 19 Zuständigkeitskatalog ASOG i.V.m § 3 AZG und dem Allg. Zuständigkeitskatalog (ZustKatAZG) Nr. 14 (Sozialwesen) verantwortlich ist. Wegen der Auslastung und der Verschiebung in der Nachfrage und des begrenzten Vermittlungspotentials an Wohnungen bahnt sich hier ein höherer Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten an, der durch eine Bindung von weiteren gewerblichen Anbietern an das Bezirksamt Mitte gedeckt werden soll.

 

Seit Ende 2015 ist das Bezirksamt Mitte mehrere längerfristige Verträge mit Unterbringungs-Einrichtungen eingegangen.

Derzeit nutzt das Bezirksamt noch 11 vertragsgebundene Einrichtungen (Hostels und ähnliche Unterbringungsobjekte) zur Unterbringung (s. Anlage 1). Ihren Betreibern zahlt das Bezirksamt Mitte im Rahmen der Vorleistung und auf der Basis einer Bettenkalkulation einen Pauschalbetrag in Form eines Tagessatzes.

 

Entsprechend der tatsächlichen Auslastung der Einrichtungen rechnet das Bezirksamt dann die Beträge je Leistungsberechtigten bzw. Bedarfsgemeinschaft als Kosten der Unterkunft (KdU) mit dem Jobcenter ab. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass dies zu einer beachtenswerten Belastung des Haushaltes führen kann, wenn die kalkulierten Belegungsquoten nicht erreicht werden.

 

Im Hinblick auf das vom Senat beschlossene Projekt „Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung“ und das damit verbundene landesweite Belegungsmanagement, bedeuten diese Verträge wegen der langfristig zugesicherten Belegungsquoten ein finanzielles Risiko.

 

Nach eingehender Beratung und Abstimmung in der Steuerungsrunde für Geflüchtete setzt das Bezirksamt Mitte daher künftig bei der Bindung von gewerblichen Anbietern zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungskapazitäten auf den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen.

 

Dabei gehen die Betreiber eine verbindliche Kooperation mit dem Bezirk ein. Der Bezirk sagt bestimmte Belegungszahlen zu und die Anbieter verpflichten sich zur Unterbringung auf der Grundlage der vom Bezirk bestimmten Qualitätsstandards. Die Betreiber rechnen dann aber nicht mehr mit dem Bezirksamt, sondern direkt mit dem Jobcenter (JC) ab, sodass das Bezirksamt nicht in Vorleistung gehen muss. Dem Bezirk Mitte entstehen hier bis auf den Aufwand für das Vertrags- und Unterbringungsmanagement sowie die Kontrolle der Standards und Betreuung der Betreibereinrichtungen keine zusätzlichen Kosten.

 

Durch die Bindung von größeren Einrichtungen in Form von Kooperationen kann die Betreuung der Geflüchteten und anderer Wohnungsloser durch den Bezirk verbessert werden. Dies betrifft im Wesentlichen die Qualitätssicherung der Unterbringung durch Orientierung an vertraglich gesetzten Standards, aber auch die Schnittstellen zu bezirklichen Regelangeboten. Die Grundlage für die Qualitätssicherung bilden die im Januar 2018 von der Steuerungsrunde Geflüchtete Menschen in Mitte  verabschiedeten „Mindeststandards für vertraglich gebundene Hostels zur Unterbringung von geflüchteten Menschen – Bezirksamt Mitte von Berlin“, die als Anlage 2 beigefügt sind.

Insbesondere sozialraumorientierte Nachbarschaftsangebote sowie integrationsorien- tierte Maßnahmen zur sozialen, sprachlichen und strukturellen Integration wie z.B. Lots*innendienste, Familienhebammen und mobile Beratungsangebote können bedarfsorientiert und effizient gesteuert werden.

 

 

Kooperationsverträge mit mehreren Betreibern liegen bereits in Entwürfen vor und werden verhandelt. Die Verträge einiger bisher vertragsgebundener Einrichtungen werden nach ihrem Auslaufen bis Januar 2019 durch Kooperationsverträge ersetzt. Den Betreibern, deren dauerhafte Verträge sich immer wieder automatisch verlängern, wird gekündigt und eine Kooperation angeboten, um sie an das Bezirksamt Mitte zu binden und dabei das finanzielle Risiko gering zu halten.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

Berlin, den       18 .09.2018

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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