Drucksache - 2641/IV  

 
 
Betreff: Ponyreiten auf Weihnachtsmärkten und Straßenfesten in begründeten Fällen unterbinden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Fraktion der Piraten Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Vorberatung
25.04.2016 
42. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt vertagt   
23.05.2016 
43. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt      
20.06.2016 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE WiArbOrd vom 20.06.2016
3. Beschluss
4. VzK vom 23.08.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.2017

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32200

Ordnungsamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2641/IV

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Über

Ponyreiten auf Weihnachtsmärkten und Straßenfesten in begründeten Fällen unterbinden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.07.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2641/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Betreiberinnen und Betreibern von Straßenfesten, Weihnachtsmärkten und ähnlicher Veranstaltungen künftig keine Genehmigung für das Angebot des Ponyreitens unter Ausschöpfung aller rechtlicher Möglichkeiten zu erteilen, sofern Tatsachen vorliegen, die zum Schutz der Ponys dies Notwendig machen.

 

Das Bezirksamt hat am  08.08.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das mit der Beschlusssache beauftragte Ordnungsamt teilt hierzu mit, dass von Seite des Ordnungsamtes keine Genehmigungen für das Angebot des Ponyreitens auf Straßenfesten und Weihnachtsmärkten erteilt werden.

Anzumerken ist, dass bei Veranstaltungsorten, wie zum Beispiel dem Zentralen Festplatz, Mietverträge mit privaten Gesellschaften bestehen, welche die Veranstaltungsorte betreiben und ihrerseits Nutzungsverträge mit den einzelnen Veranstaltern abschließen. Hier besteht für das Bezirksamt keine Eingriffsmöglichkeit auf die privatrechtlichen Nutzungsverträge (siehe auch DS 0133/V).

Im Übrigen kontrolliert die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht unter Ausschöpfung aller tierschutzrechtlichen Möglichkeiten die Einhaltung des Tierschutzes, insbesondere auch beim Ponyreiten und leitet bei Feststellung von Verstößen entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und empfiehlt die künftige Versagung  von Genehmigungen.

 

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 08.08.2017

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen